BFH Urt. v. 30.6.2015 -- VII R 30/14
Leitsätze des Gerichts:
1. Dem EuGH-Urteil Reemtsma (EU:C:2007:167) ist kein unionsrechtliches Gebot zu
entnehmen, einen Anspruch des Leistungsempfängers aus § 37 Abs. 2 AO auf Erstattung zu
Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellter Umsatzsteuer gegen den Fiskus
anzuerkennen, wenn eine Erstattung vom Leistenden wegen dessen Insolvenz nicht mehr
(vollständig) erreicht werden kann.
2. Die Regelungen, die das deutsche Umsatzsteuer- und Abgabenrecht zum Schutz des
Leistungsempfängers bereithält, der die zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an
den Rechnungsaussteller gezahlt hat, werden den Anforderungen, die der EuGH an eine
systemgerechte Abwicklung zu Unrecht erhobener und gezahlter Umsatzsteuer stellt,
grundsätzlich gerecht.
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