BGH, Beschl. vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 151/09
Leitsatz des Gerichts:
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag im Regelfall unberührt.