BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 105/09
Leitsatz des Gerichts:
Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten
Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage
unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.