BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11
Leitsatz des Gerichts:
Tritt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Erlass eines vorläufigen Verfügungsverbots eine ihm zustehende Forderung an einen anderen ab, wird der Drittschuldner durch die Zahlung an den Scheinzessionar nicht von seiner Verbindlichkeit befreit.
(Volltext)