BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11
Leitsatz des Gerichts:
Die Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts setzt nicht voraus, dass die Tathandlung im Interesse der Gesellschaft liegt (Aufgabe der "Interessentheorie").