BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10
05.01.2011
Leitsatz des Gerichts: Im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse ist die nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgte Befriedigung der Forderung des den Insolvenzantrag stellenden Gläubigers nicht zu berücksichtigen.