BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23 und 24/08
Leitsatz des Gerichts:
Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen
EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben
in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über
einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden.