BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12
11.12.2012
Leitsatz des Gerichts: Massekostenarmut steht der Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Insolvenzverwalters für die Verfolgung einer Forderung des Schuldners dann nicht entgegen, wenn sie im Falle der Beitreibung des Klagebetrages abgewendet würde.