BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08
Leitsatz des Gerichts:
Allein der Umstand, dass der Insolvenzverwalter versuchen muss, die Finanzierung der Prozessführung durch 26 Gläubiger zu erreichen, zwingt nicht zur Gewährung von Prozesskostenhilfe.