BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - II ZB 21/13
Leitsatz des Gerichts:
Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts vorübergehend nicht störungsfrei gewährleistet, kann die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen die Umstellung auf eine manuelle Fristenkontrolle gebieten.
(Volltext)