BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZR 6/09
Leitsatz des Gerichts:
Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs falsch angegeben sei.