BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13
04.12.2014
Leitsatz des Gerichts: Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren verfolgte Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.