BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10
Leitsatz des Gerichts:
Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbar-keit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt.
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