BGH, Urteil vom 11. April 2013 - IX ZR 268/12
Leitsatz des Gerichts:
Ist das Anfechtungsrecht des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren verfristet oder verjährt, ist dadurch der Anspruch auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr zur Masse eines Zweitverfahrens nicht mitbetroffen.
(Volltext)