BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12 -
Leitsatz des Gerichts:
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss
von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung
"Bearbeitungsentgelt einmalig 1%"
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im
Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
BGH,
(Volltext)