BGH, Urteil vom 13. November 2014 - IX ZR 277/13
Leitsatz des Gerichts:
Zur Auslegung einer Vertragsbestimmung, in der sich der Erwerber des Betriebs des Insolvenzschuldners verpflichtet hat, ab dem Zeitpunkt der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgten Übernahme des Betriebs die anfallenden Energiekosten zu tragen.
(Volltext)