BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 240/07
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung richtet sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Teils gegen den Insolvenzverwalter.
2. Der Insolvenzverwalter kann die Zustimmung nicht davon abhängig machen, dass sich der Ehegatte zur Auszahlung des Wertes des durch die Zusammenveranla-gung erzielten Steuervorteils verpflichtet.
(Volltext)