BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08
Leitsatz des Gerichts:
Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt.