BGH, Urteil vom 20. November 2014 - IX ZR 13/14
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein zur Masse eines Sekundärinsolvenzverfahrens gehörender Anspruch aus Insolvenzanfechtung kann vom Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden, wenn das Sekundärverfahren abgeschlossen und der Anspruch vom Verwalter des Sekundärverfahrens nicht verfolgt worden ist.
2. Beurteilt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem in Deutschland ansässigen Unternehmer und dem belgischen Subunternehmer nach deutschem Recht, steht dem Subunternehmer kein Direktanspruch gegen den Hauptauftraggeber nach Art. 1798 des belgischen Zivilgesetzbuchs zu.
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