BGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - IX ZR 10/11
Leitsätze des Gerichts:
1. Erfüllt der Insolvenzverwalter ein Dienstverhältnis des Schuldners weiter, so kann gegen die Entgeltforderung der Masse nicht mit einer Insolvenzforderung aufgerechnet werden (im Anschluss an BGHZ 86, 382).
2. Ein Dienstverhältnis des Schuldners besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann.
(Volltext)