BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - IX ZR 59/11
Leitsatz des Gerichts:
Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger.