BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09
Leitsatz des Gerichts:
Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages es nicht ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (HEROS I).
(Volltext)