BGH, Urteil vom 30. März 2011 - VIII ZR 94/10
Leitsätze des Gerichts:
1. Zur Frage einer Zurechnung des Verhaltens eines vom Leasinggeber mit der Vorbereitung des Leasingvertrags betrauten Lieferanten, der dem Leasingnehmer unter Hinweis auf eine angebliche "Kostenneutralität" des Gesamtgeschäfts ohne Wissen des Leasinggebers den Abschluss eines "Werbevertrags" anrät (im Anschluss an BGH, Urteile vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, NJW 2005, 365; vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421).
2. Zur Frage des Vorliegens eines einheitlichen Rechtsgeschäfts, wenn der Leasingnehmer neben dem Leasingvertrag einen "Werbevertrag" mit einem Dritten abschließt, der eine Erstattung der Leasingraten gegen Empfehlung von Neukunden vorsieht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 327/08, NJW 2009, 3295).
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