BGH, Versäumnisurteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 122/09
15.02.2011
Leitsatz des Gerichts: Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertre-ten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.