BVerwG, Urteil des 8. Senats vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 8 C 9.09
Börsennotierungsgebühren nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 BörsG a.F. (2002) stellen, soweit der Gebührentatbestand nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin erfüllt wurde, Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO dar und sind durch Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. (Leitsatz des Gerichts)
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