GmS-OGB, Beschluss vom 27. September 2010 – GmS-OGB 1/09
Leitsatz des Gerichts:
Für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung nach § 143 Abs. 1 InsO ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben.