LG München I, Urteil v. 5.11.2009 - 5 HK O 15312/09
Die Neuregelung des § 100 Abs. 5 AktG über den Sachverstand des unabhängigen Mitglieds des Aufsichtsrats auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verlangt nicht, dass dieses Mitglied Organmitglied einer Kapitalgesellschaft mit dem Zuständigkeitsbereich für diese Bereiche oder auch nur schwerpunktmäßig beruflich mit diesen Bereichen befasst gewesen sein müsste. (Leitsatz des Gerichts)
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