OLG München, Beschluss vom 3.2.2010 - 31 Wx 135.09 - LG München
10.02.2010
Der Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss ist auch dann nicht entbehrlich, wenn eine nach Darstellung des Anteilsinhabers ihm vom Notar zugesagte gesonderte Aufforderung zur Erklärung des Widerspruchs nicht erfolgt ist. (Leitsatz des Gerichts)