Artikel I.Muster 14:  Optionsvertrag

Grundlage ist das Muster 1. Es ergibt sich nur die Ergänzung der Vorbemerkung und der aufschiebenden Bedingung.

Abschnitt I.01I.  Vertragstext (Auszug)

Vorbemerkung

Die Firma […] Bau GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück […] acht Reihenhäuser zu bauen und nach Aufteilung in Wohnungseigentum an einzelne Erwerber zu veräußern. Sie benötigt für die Bauerrichtung die Zwischenfinanzierung einer Bank, die davon abhängig ist, dass vier Erwerber sich für Einheiten aus diesem Bauvorhaben gebunden haben. Der Erschienene ist der erste Anbietende. Ihm ist bekannt, dass die Bindung von drei weiteren Erwerbern und der Abschluss der notwendigen Finanzierungsverträge noch sechs Monate in Anspruch nehmen können. Er ist gerade an dem Reihenhaus Nr. […] interessiert und bereit, sich insoweit für die Frist von sechs Monaten zu binden.

[Es folgt der Text wie in Muster 1 mit der folgenden Ergänzung durch § 9]

§ 9
Aufschiebende Bedingung

(1) Der Bauträger erklärt, dass er erst dann gebunden sein will, wenn er […] Bauträgerverträge, diese Anlage betreffend, bis zum […] geschlossen hat.

(2) Die schuldrechtlichen Regelungen des Bauträgervertrages werden deshalb erst wirksam, wenn die Bedingung eintritt. Ist die Bedingung nicht bis spätestens zum […] eingetreten, gilt die Bedingung als endgültig ausgefallen und der Bauträgervertrag wird nicht wirksam. Die Rechte des Bauträgers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

(3) Der Notar hat die Vertragsparteien über die rechtliche Bedeutung eines späteren Bedingungseintritts und die Formpflicht einer Verlängerungserklärung belehrt.

(4) Wird der Vertrag nicht wirksam, weil die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen, trägt der Bauträger lediglich die im Rahmen der Beurkundung dieses Vertrages entstandenen Kosten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(5) Die Vertragsparteien weisen den Notar an, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung aus diesem Vertrag erst zu stellen, wenn die Bedingung eingetreten ist.

(6) Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht abtretbar.