Muster 18:  Kellertausch zwischen Wohnungseigentümern

I.  Vertragstext

[Urkundseingang siehe Muster 5 Rz. 321]

Wir schließen folgende

Vereinbarung
über den Tausch von Kellerräumen

I.
Tauschgegenstand

1. Die Beteiligten zu 1. sind Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Wuppertal von Barmen Blatt 10898 verzeichneten 255/100.000 Miteigentumsanteils an dem Grundstück

Flur 19, Flurstück 45,

Gebäude- und Freifläche,
Elisenstraße 6,
groß 766 qm,

verbunden mit dem Sondereigentum an der im 1. Obergeschoss rechts vorne gelegenen Wohnung nebst Kellerräumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichnet.

Im Grundbuch sind eingetragen:

in Abt. II unter lfd. Nr.

4: Leitungsrecht für die W-Stadtwerke AG mit Sitz in Wuppertal

in Abt. III unter lfd. Nr.

1: 120.000 EUR Grundschuld für die BBK Bausparkasse mit Sitz in Köln

2. Die Beteiligten zu 2. sind Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Wuppertal von Barmen Blatt 10896 verzeichneten 275/100.000 Miteigentumsanteils an dem Grundstück

Flur 19, Flurstück 45,

Gebäude- und Freifläche,
Elisenstraße 6,
groß 766 qm,

verbunden mit dem Sondereigentum an der im 2. Obergeschoss rechts vorne gelegenen Wohnung nebst Kellerräumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichnet.

Im Grundbuch sind eingetragen:

in Abt. II unter lfd. Nr.

4: Leitungsrecht für die W-Stadtwerke AG mit Sitz in Wuppertal

in Abt. III unter lfd. Nr.

1: 175.000 EUR Grundschuld für die Volksbank W mit Sitz in Wuppertal

Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar durch Einsicht in die elektronisch geführten Grundbücher am … feststellen lassen.

II.
Tausch

1. Die Beteiligten zu 1. lösen den im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Kellerraum, der in dem dieser Urkunde als Anlage beigefügten Lageplan grün schraffiert dargestellt ist, von dem unter 1. genannten Miteigentumsanteil, mit dem er zurzeit verbunden ist, ab und übertragen ihn dem dies annehmenden Beteiligten zu 2. – mehreren zu gleichen Anteilen –. Diese verbinden ihn mit dem unter 2. genannten Miteigentumsanteil, der bereits mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichneten Wohnung verbunden ist.

2. Die Beteiligten zu 2. lösen den im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichneten Kellerraum, der in dem dieser Urkunde als Anlage beigefügten Lageplan rot schraffiert dargestellt ist, von dem unter 2. genannten Miteigentumsanteil, mit dem er zurzeit verbunden ist, ab und übertragen ihn dem dies annehmenden Beteiligten zu 1. – mehreren zu gleichen Anteilen –. Diese verbinden ihn mit dem unter 1. genannten Miteigentumsanteil, der bereits mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohnung verbunden ist.

3. Den Wert der mit diesem Vertrag getauschten Räume geben die Beteiligten mit jeweils 7.000,– EUR an. Mit Rücksicht darauf, dass die Kellerräume gleichwertig sind, sind von keinem der Beteiligten weitere Gegenleistungen zu erbringen.

III.
Grundbucherklärungen, Vollmacht, Anweisungen

1. Die Beteiligten sind über die Übertragung der Kellerräume einig und bewilligen und beantragen entsprechende Eintragung in die Grundbücher.

2. Die Beteiligten geben zu allen Löschungen, Rangänderungen und Pfandfreigaben ihre Zustimmung und beantragen, diese entsprechend den Bewilligungen der Berechtigten in das Grundbuch einzutragen. Soweit die Beteiligten selbst Berechtigte sind, bewilligen sie die Löschung der Rechte im Grundbuch.

3. Der Notar wird ermächtigt, die Anträge aus dieser Urkunde dem Grundbuchamt auch einzeln oder eingeschränkt einzureichen und sie in gleicher Weise zurückzuziehen. Der Notar ist auch ermächtigt, diese Urkunde, soweit zum grundbuchlichen Vollzug erforderlich oder zweckmäßig, zu ändern und zu ergänzen.

4. Die Beteiligten bevollmächtigen hiermit unter Befreiung von jeglicher Haftung

– …, Bürovorsteherin,

– …, Notarfachangestellte,

– …, Notarfachangestellte,

alle in Wuppertal, und zwar jede einzeln und mit dem Recht, für alle Beteiligten und für Dritte zu handeln, alle zum grundbuchlichen Vollzug dieses Vertrages erforderlichen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge einschließlich der Auflassung abzugeben und entgegenzunehmen.

5. Zu dieser Urkunde erforderliche Zustimmungen der dinglich Berechtigten bleiben vorbehalten, sie sollen durch den beurkundenden Notar eingeholt und mit ihrem Eingang bei diesem allen Beteiligten gegenüber unmittelbar wirksam werden

IV.
Kosten, Steuern

Die mit dieser Urkunde und ihrer Durchführung verbundenen Kosten sowie eine etwaige Grunderwerbsteuer tragen die Beteiligten zu 1. und 2. je zur Hälfte.

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben; der als Anlage genommene Plan (Grundriss Kellergeschoss) wurde zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt.