Muster 3:  Kurze Teilungserklärung ohne Gemeinschaftsordnung, vorläufiger Aufteilungsplan

I.  Vertragstext

[Urkundseingang: siehe Muster 1 Rz. 9]

Der/die Erschienene – handelnd wie angegeben – erklärte mit der Bitte um Beurkundung:

Ich gebe hiermit gemäß § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) folgende

Teilungserklärung

ab:

I.
Grundstück

1. Die ABC Wohnbau GmbH, – nachstehend „Grundstückseigentümer“ genannt – wird Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Wup­pertal von Elberfeld Blatt 2001 eingetragenen Grundstücks

Flur 211, Flurstück 776,

Gebäude- und Freifläche,
Rotkäppchenweg,
groß 1.150 qm,

– nachstehend „Grundbesitz“ genannt.

2. Auf dem vorbezeichneten Grundbesitz wird ein Wohnhaus mit vier Wohnungen nebst acht PKW-Stellplätzen errichtet. Die Baubeschrei­bung, nach der die Baumaßnahme durchgeführt wird, ist dieser Urkunde als Anlage I beigefügt.

II.
Teilung

Der Grundstückseigentümer teilt das Eigentum an dem vorbezeichneten Grundstück gemäß § 8 WEG in Miteigentumsanteile auf in der Weise, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an bestimmten Räumen ver­bunden ist.

Im Einzelnen erfolgt die Aufteilung gemäß der dieser Niederschrift als Anlage II beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem dieser Niederschrift als Anlage III beige­fügten vorläufigen Aufteilungsplan nebst Schnitt- und An­sichtszeichnungen und einem Lageplan.

Sämtliche Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume sind in sich abgeschlossen im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG. Die entsprechende Be­scheinigung der Stadt Wuppertal gemäß § 7 WEG liegt noch nicht vor.

Der von der Stadt Wuppertal bestätigte Aufteilungsplan und die Abgeschlos­sen­heits­bescheinigung sind dieser Urkunde noch beizufügen.

Die im Aufteilungsplan nicht mit Nummern gekennzeichneten Räume und Flächen bleiben gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer im Sinne des § 5 WEG.

III.
Name

Die Eigentümergemeinschaft führt den Namen „Wohnungseigentümergemeinschaft Rotkäppchenweg 11, Wuppertal“.

IV.
Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander

Das Verhältnis der künftigen Wohnungseigentümer untereinander sowie die Verwaltung bestimmen sich grundsätzlich nach den Vorschriften des WEG. In Abweichung und Ergänzung zu den Vorschriften des WEG wird gemäß § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums Folgendes bestimmt:

1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung richtet sich nach der Größe der Miteigentumsanteile, soweit nicht durch zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmt ist.

2. Auf dem Grundstück befinden sich acht PKW-Stellplätze, die in dem die­ser Urkunde als Anlage IV beigefügten Lageplan mit Nr. S 1 bis S 8 bezeichnet sind. Die PKW-Stellplätze werden wie folgt zugewiesen:

a) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Nr. 1 be­zeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als An­lage IV zu dieser Urkunde genomme­nen Lageplan mit S 1 und S 2 bezeichnet sind.

b) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Nr. 2 be­zeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als An­lage IV zu dieser Urkunde genomme­nen Lageplan mit S 3 und S 4 bezeichnet sind.

c) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Nr. 3 be­zeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als Anlage IV zu dieser Urkunde genomme­nen Lageplan mit S 5 und S 6 bezeichnet sind.

d) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Nr. 4 be­zeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als An­lage IV zu dieser Urkunde genomme­nen Lageplan mit S 7 und S 8 bezeichnet sind.

Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der PKW-Stellplätze gehen jeweils zulasten des nutzungsberechtigten Eigentümers.

V.
Grundbucherklärungen

[Siehe Muster 1, Abschnitt V Rz. 17 ff, 113 ff]

VI.
Vollmacht

[Siehe Muster 1, Abschnitt VI Rz. 20, 21, 114]

VII.
Kosten, Sonstiges

[Siehe Muster 1, Abschnitt VII Rz. 22 ff, 115 ff]

 

Anlage II zur Urkunde des Notars

in Wuppertal vom … 2014

UR.-Nr. … für 2014 –

Notar

Nr. des Auftei­lungs­plans

Art und Lage von der Straße aus gesehen

Miteigen­tumsanteil in 1.000stel

1

Wohnung im Erdgeschoss rechts nebst Terrasse und einem Kellerraum im Kellergeschoss

330

2

Wohnung im Erdgeschoss links nebst Terrasse und einem Kellerraum im Kellergeschoss

240

3

Wohnung im 1. Obergeschoss rechts nebst Balkon und einem Kellerraum im Kellergeschoss

210

4

Wohnung im 1. Obergeschoss links nebst Balkon und einem Kellerraum im Kellergeschoss

220