Muster 9:  Nachträgliche Aufhebung von Sondernutzungsrechten und Begründung von Sondereigentum

I.  Vertragstext

[Urkundseingang siehe Muster 5 Rz. 321]

I.
Bisherige Teilungserklärung

Der Bildung des Wohnungs-/Teileigentums liegt die Teilungserklärung vom 19. März 1993 – UR.-NR. 556/1993 des Notars … in Wuppertal zugrunde.

II.
Änderung der Teilungserklärung

1. Die Beteiligten zu 1. bis 4. heben hiermit das Sondernutzungsrecht an dem im Spitzboden gelegenen, derzeit der Wohnung Nr. 1 als Sondernutzungsrecht zugewiesenen Raum auf und vereinbaren, dass an diesem im Aufteilungsplan zum Spitzboden gelegenen Raum Sondereigentum begründet und dieses Sondereigentum dem Beteiligten zu 2. zugewiesen und übertragen wird.

Der Beteiligte zu 2. nimmt diese Übertragung hiermit an und verbindet das Sondereigentum an dem Raum mit dem im Grundbuch von Cronenberg Blatt 6691 verzeichneten 204/1.000 Miteigentumsanteil am Grundbesitz, der bereits verbunden ist mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung.

Die übrigen Beteiligten stimmen dem zu.

2. Die ergänzende Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst geändertem Aufteilungsplan zum Spitzboden liegt noch nicht vor. Der vorläufige Aufteilungsplan zum Spitzboden, der die vorstehend vereinbarte Änderung berücksichtigt, ist dieser Urkunde als Anlage beigefügt.

3. Der Ausbau/Umbau des bisherigen im Spitzboden gelegenen Raums, der aufgrund der in Ziffer 1 getroffenen Vereinbarung zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 2 gehört, erfolgt durch den Eigentümer der Wohnung Nr. 2.

Dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung Nr. 2 wird in diesem Zusammenhang das Recht eingeräumt, im Rahmen des Umbaus dieses Raums

– Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und an das gemeinschaftliche Netz anzuschließen,

– Fenster einzubauen bzw. vorhandene Fenster durch neue auszuwechseln,

– einen direkten Zugang von dem bereits zur Einheit 2 gehörenden Raum im Spitzboden zu dem dazugekommenen Raum zu schaffen bzw. vorhandene Türöffnungen dauerhaft zu schließen.

Der Eigentümer darf von dem ihm vorstehend eingeräumten Recht zum Ausbau und Umbau nur Gebrauch machen, sofern die hierzu gegebenenfalls erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen, die geplante Maßnahme technisch und statisch möglich ist und er alle damit verbundenen Kosten trägt.

4. Aufgrund der Zuordnung des zusätzlichen Raums zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 2 gemäß Ziffer 1 überträgt die Beteiligte zu 1. von ihrem 199/1.000 Miteigentumsanteil einen 19/1.000 Miteigentumsanteil dem dies annehmenden Beteiligten zu 2., der den ihm übertragenen Anteil hiermit mit dem ihm bereits gehörenden 204/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, der verbunden ist mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung, vereinigt, sodass mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung künftig ein 223/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden ist.

5. Die Beteiligten sind über die vorstehenden Änderungen, insbesondere über die in Ziffer 4 vereinbarte Übertragung des Miteigentumsanteils auf den Beteiligten zu 2., einig.

III.
Gegenleistung

Die Gegenleistung in Höhe von …,– EUR wurde bereits erbracht, worüber hiermit seitens der Beteiligten zu 1. Quittung erteilt wird.

IV.
Erstreckung eingetragener Belastungen

Der Beteiligte zu 2. erstreckt die zulasten seines Sondereigentums eingetragene Grundschuld auf den dazugekommenen Miteigentumsanteil und bewilligt und beantragt entsprechende Eintragung in das Grundbuch.

V.
Einigung, Grundbucherklärungen, Vollmacht

1. Die Beteiligten sind über die getroffenen Vereinbarungen einig, sie bewilligen und beantragen

a) die Eintragung entsprechend Abschnitt II Ziff. 1,

b) die Eintragung entsprechend Abschnitt IV

in das Grundbuch.

2. Die Beteiligten geben zu allen Löschungen, Rangänderungen und Pfandfreigaben hiermit ihre Zustimmung und beantragen, diese entsprechend den Bewilligungen der Berechtigten in das Grundbuch einzutragen, soweit die Beteiligten selbst Berechtigte sind. Soweit die Beteiligten selbst Berechtigte sind, bewilligen sie die Löschung der Rechte im Grundbuch.

3. Der Notar wird ermächtigt, die Anträge aus dieser Urkunde dem Grundbuchamt auch einzeln oder eingeschränkt einzureichen und sie in gleicher Weise zurückzuziehen. Er ist auch ermächtigt, diese Urkunde zum grundbuchlichen Vollzug zu ändern und zu ergänzen.

4. Die Beteiligten bevollmächtigen hiermit unter Befreiung von jeglicher Haftung und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

– …, Notarfachangestellte,

– …, Notarfachangestellte,

– …, Notarfachangestellte,

alle in Wuppertal-Barmen – und zwar jede allein –, alle Erklärungen, auch ab­än­dernder oder ergänzender Art, abzugeben und Anträge zu stellen, die zum Vollzug dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich oder zweckmäßig sind.

VI.
Zustimmung der dinglich Berechtigten

Die Zustimmung der dinglich Berechtigten bleibt vorbehalten. Sie soll von dem beurkundenden Notar eingeholt und mit ihrem Eingang bei ihm allen Beteiligten gegenüber unmittelbar wirksam werden.

VII.
Kosten, Steuern

Die mit dieser Urkunde und ihrer Durchführung verbundenen Kosten trägt der Beteiligte zu 2. Gleiches gilt für die Grunderwerbsteuer..

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und die Niederschrift von ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben, die als Anlage genommenen Zeichnungen wurden zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt: …