Muster 16: Ablösung und Verkauf eines Sondernutzungsrechts zwischen Wohnungseigentümern (Stellplatz)

[Urkundseingang: siehe Muster 13]

Wir schließen folgenden

Kaufvertrag
über ein Sondernutzungsrecht

I.
Kaufgegenstand, Kauf

1. Der Verkäufer ist Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Düsseldorf von Grafenberg Blatt 24776 verzeichneten 20/1.000 Miteigentumsanteils an dem Grundstück

Flur 77, Flurstück 135,

Gebäude- und Freifläche,
Am Wald,
groß 1489 qm,

verbunden mit dem Sondereigentum an der im 2. Obergeschoss gelegenen Wohnung, im Aufteilungsplan mit Ziff. 22 bezeichnet.

Mit dem Sondereigentum verbunden ist das Sondernutzungsrecht an dem mit „St 22“ bezeichneten PKW-Stellplatz.

Im Grundbuch sind eingetragen:

in Abteilung II: – keine Belastungen –

in Abteilung III unter lfd. Nr.

1: 120.000 EUR Grundschuld für die C-Bank in Düsseldorf

Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar durch Einsicht in das elektronisch geführte Grundbuch feststellen lassen.

2. Der Käufer ist Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Düsseldorf von Grafenberg Blatt 24778 verzeichneten 36/1.000 Miteigentumsanteils an dem vorstehend unter 1. näher bezeichneten Grundbesitz, verbunden mit dem Sondereigentum an der im 4. Obergeschoss gelegenen Wohnung, im Aufteilungsplan mit Ziff. 29 bezeichnet.

Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar durch Einsicht in das elektronisch geführte Grundbuch am […]. feststellen lassen.

3. Der Verkäufer löst das Sondernutzungsrecht an dem mit „St 22“ bezeichneten PKW-Stellplatz von der Wohnung Ziff. 22, mit der dieses zurzeit verbunden ist, ab und verkauft das Sondernutzungsrecht dem dies annehmenden Käufer, der dieses wiederum mit dem Sondereigentum an seiner Wohnung Ziff. 29 verbindet.

II.
Kaufpreis, Kaufpreisfälligkeit

1. Der Kaufpreis beträgt 8.500,– EUR (in Worten: achttausendfünfhundert Euro).

Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, nachdem

a) die nachstehend zur Eintragung bewilligte Vormerkung zugunsten des Käufers zur Sicherung seines Anspruchs auf Ablösung und Übertragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch eingetragen worden ist,

b) die erforderliche Zustimmung der Gläubigerin des Rechts Abt. III Nr. 2 zur Übertragung des Sondernutzungsrechts in grundbuchmäßiger Form vorliegt,

c) der beurkundende Notar dem Käufer das Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen mitgeteilt hat.

2. [Siehe Muster 13, Abschnitt II Ziff. 3]

3. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das Konto des Verkäufers bei der […], BLZ […], Kontonummer […] zu erfolgen.

4. [Siehe Muster 13, Abschnitt II Ziff. 5]

III.
Rechte bei Mängeln, Besitzübergang, sonstige Vereinbarungen

1. Der Verkäufer garantiert, dass er zur Verfügung über das Sondernutzungsrecht berechtigt ist und das Sondernutzungsrecht frei von Rechten Dritter übertragen wird.

2. Die im Bereich des verkauften Sondernutzungsrechts vorhandenen Baulichkeiten (gepflasterter PKW-Stellplatz, errichtet ca. 1981) sind dem Käufer bekannt, ihr gegenwärtiger Zustand wird von ihm als vertragsgemäß anerkannt. Eine etwaige Gewährleistung wegen baulicher Mängel wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Der Käufer ist berechtigt, das Sondernutzungsrecht ab dem Tag der Kaufpreiszahlung zu nutzen. Von diesem Zeitpunkt trägt er auch die mit dem Sondernutzungsrecht verbundenen Lasten und Verkehrssicherungspflichten.

IV.
Kosten, Steuern

1. Die mit diesem Vertrage und seiner Durchführung verbundenen Kosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.

2. Die Kosten für die Freistellung des Sondernutzungsrechts von nicht übernommenen Belastungen trägt der Verkäufer.

3. Soweit ein Vertragsbeteiligter vertreten ist, trägt er die Kosten seiner Bestätigung oder Genehmigung.

V.
Grundbucherklärungen, Vollmacht, Anweisungen

1. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung gemäß Abschnitt I Ziff. 4 in das Grundbuch.

2. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Ablösung des Sondernutzungsrechts und Übertragung des Sondernutzungsrechts in das Grundbuch.

3. Der Käufer bewilligt und beantragt schon jetzt die Löschung der Vormerkung im Grundbuch im Anschluss an die Eintragung der beantragten Rechtsänderung im Grundbuch.

4. Die Beteiligten geben zu allen Löschungen, Rangänderungen und Pfandfreigaben ihre Zustimmung und beantragen, diese entsprechend den Bewilligungen der Berechtigten in das Grundbuch einzutragen. Soweit die Beteiligten selbst Berechtigte sind, bewilligen sie die Löschung der Rechte im Grundbuch.

5. Der Notar wird ermächtigt, die Anträge aus dieser Urkunde dem Grundbuchamt auch einzeln oder eingeschränkt einzureichen und sie in gleicher Weise zurückzuziehen. Der Notar ist auch ermächtigt, diese Urkunde, soweit zum grundbuchlichen Vollzug erforderlich oder zweckmäßig, zu ändern und zu ergänzen.

6. Den Antrag auf Rechtsänderung soll der Notar erst stellen, wenn die vollständige Zahlung des Kaufpreises (ohne etwaige Zinsen) nachgewiesen ist. Bis dahin soll er Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften dieser Urkunde, die die Bewilligung der Rechtsänderung enthalten, nicht erteilen.

7. Verkäufer und Käufer bevollmächtigen hiermit unter Befreiung von jeglicher Haftung und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB,

– […], Bürovorsteherin,

– […], Notarfachangestellte,

– […], Notarfachangestellte,

alle in Wuppertal, und zwar jede einzeln und mit dem Recht, für alle Beteiligten und für Dritte zu handeln, alle zum grundbuchlichen Vollzug dieses Vertrages erforderlichen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge einschließlich des Antrags auf Rechtsänderung abzugeben und entgegenzunehmen.

VI.
Genehmigungen

[Siehe Muster 13]

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben: […]