Muster 3: Kurze Teilungserklärung ohne Gemeinschaftsordnung, vorläufiger Aufteilungsplan

[Urkundseingang: siehe Muster 1]

Der/die Erschienene – handelnd wie angegeben – erklärte mit der Bitte um Beurkundung:

Ich gebe hiermit gemäß § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) folgende

Teilungserklärung

ab:

I.
Grundstück

1. Die ABC Wohnbau GmbH – nachstehend „Grundstückseigentümer“ genannt – wird Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Wuppertal von Elberfeld Blatt 2001 eingetragenen Grundstücks

Flur 211, Flurstück 776,

Gebäude- und Freifläche,
Rotkäppchenweg,
groß 1.150 qm,

– nachstehend „Grundbesitz“ genannt.

2. Auf dem vorbezeichneten Grundbesitz wird ein Wohnhaus mit vier Wohnungen nebst acht PKW-Stellplätzen errichtet. Die Baubeschreibung, nach der die Baumaßnahme durchgeführt wird, ist dieser Urkunde als Anlage I beigefügt.

II.
Teilung

Der Grundstückseigentümer teilt das Eigentum an dem vorbezeichneten Grundstück gemäß § 8 WEG in Miteigentumsanteile auf in der Weise, dass mit jedem Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum an bestimmten Räumen und – soweit ausdrücklich angegeben – Außenflächen oder einem Stellplatz verbunden ist.

Im Einzelnen erfolgt die Aufteilung gemäß der dieser Niederschrift als Anlage II beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem dieser Niederschrift als Anlage III beigefügten vorläufigen Aufteilungsplan nebst Schnitt- und Ansichtszeichnungen und einem Lageplan.

Sämtliche Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume sind in sich abgeschlossen im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG. Die entsprechende Bescheinigung der Stadt Wuppertal gemäß § 7 WEG liegt noch nicht vor.

Der von der Stadt Wuppertal bestätigte Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind dieser Urkunde noch beizufügen.

Soweit im Aufteilungsplan und Lageplan Räume, Stellplätze und außerhalb des Gebäudes befindliche Flächen nicht mit Ziffern gekennzeichnet sind, bleiben sie gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer im Sinne des § 5 WEG.

III.
Name

Die Eigentümergemeinschaft führt den Namen „Wohnungseigentümergemeinschaft Rotkäppchenweg 11, Wuppertal“.

IV.
Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander

Das Verhältnis der künftigen Wohnungseigentümer untereinander sowie die Verwaltung bestimmen sich grundsätzlich nach den Vorschriften des WEG. In Abweichung und Ergänzung zu den Vorschriften des WEG wird gemäß § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums Folgendes bestimmt:

1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung richtet sich nach der Größe der Miteigentumsanteile, soweit nicht durch zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmt ist.

2. Die vorhandenen acht PKW-Stellplätze bilden gemäß Anlage II jeweils eigenständige Sondereigentumseinheiten. […]

Alternative Stellplätze als Sondernutzungsrecht:

2. Auf dem Grundstück befinden sich acht PKW-Stellplätze, an denen Sondernutzungsrechte begründet werden und die in dem dieser Urkunde als Anlage IV beigefügten Lageplan mit Ziff. ST 1 bis ST 8 bezeichnet sind. Die PKW-Stellplätze werden wie folgt zugewiesen:

a) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Ziff. 1 bezeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als Anlage IV zu dieser Urkunde genommenen Lageplan mit ST 1 und ST 2 bezeichnet sind.

b) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Ziff. 2 bezeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als Anlage IV zu dieser Urkunde genommenen Lageplan mit ST 3 und ST 4 bezeichnet sind.

c) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Ziff. 3 bezeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als Anlage IV zu dieser Urkunde genommenen Lageplan mit ST 5 und ST 6 bezeichnet sind.

d) Dem jeweiligen Eigentümer des im Aufteilungsplan mit Ziff. 4 bezeichneten Wohnungseigentums wird – unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer – das Sondernutzungsrecht an den PKW-Stellplätzen eingeräumt, die in dem als Anlage IV zu dieser Urkunde genommenen Lageplan mit ST 7 und ST 8 bezeichnet sind.

Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der PKW-Stellplätze gehen jeweils zulasten des nutzungsberechtigten Eigentümers.

V.
Grundbucherklärungen

[Siehe Muster 1, Abschnitt V]

VI.
Vollmacht

[Siehe Muster 1, Abschnitt VI]

VII.
Kosten, Sonstiges

[Siehe Muster 1, Abschnitt VII]

Anlage II zur Urkunde des Notars

[…] in Wuppertal vom […] 2021

– UR.-Nr. […] für 2021 –

Notar

Ziffer des Aufteilungsplans

Art und Lage von der Straße aus gesehen

Miteigentumsanteil in 1.000stel

1

Wohnung im Erdgeschoss rechts nebst Terrasse und einem Kellerraum im Kellergeschoss

300

2

Wohnung im Erdgeschoss links nebst Terrasse und einem Kellerraum im Kellergeschoss

220

3

Wohnung im 1. Obergeschoss rechts nebst Balkon und einem Kellerraum im Kellergeschoss

200

4

Wohnung im 1. Obergeschoss links nebst Balkon und einem Kellerraum im Kellergeschoss

200

5

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche südlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 5 (ST) bezeichnet

10

6

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche südlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 6 (ST) bezeichnet

10

7

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche westlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 7 (ST) bezeichnet

10

8

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche westlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 8 (ST) bezeichnet

10

9

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche westlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 9 (ST) bezeichnet

10

10

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche westlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 10 (ST) bezeichnet

10

11

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche östlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 11 (ST) bezeichnet

10

12

PKW Stellplatz, gelegen auf der Außenfläche östlich vom Gebäude gemäß Lageplan, versehen mit Maßangaben und mit Nr. 12 (ST) bezeichnet

10