X-GmbH
[Anschrift]
An die
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat WA
12
Lurgiallee
12
60439
Frankfurt am Main
Vorab per
Fax: 0228 4108-3119
und die
A-AG
[Anschrift]
Vorab per
Fax: [...]
Stimmrechtsmitteilung
gem. § 25a Abs. 1 WpHG
Sehr geehrte
Damen und Herren,
hiermit
teilen wir Ihnen gem. §§ 25a Abs. 1 WpHG mit, dass wir am [Datum
der Schwellenüberschreitung] durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die
wir aufgrund mittelbar gehaltener weiterer Finanzinstrumente nach § 25a
Abs. 1 Satz 1 WpHG erwerben können, von Stimmrechten, die wir
aufgrund unmittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1
Satz 1 WpHG erwerben können, und von mittelbar gehaltenen Stimmrechten
nach §§ 21, 22 WpHG die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der A-AG,
[Sitz], Deutschland, überschritten hätten und an diesem Tag 10,05 %
([Anzahl] Stimmrechte) halten würden.
Hierbei
beträgt unser aufgrund von weiteren Finanzinstrumenten nach § 25a WpHG
(Put Option) beziehbarer Stimmrechtsanteil 3,55 % ([Anzahl]
Stimmrechte), unser aufgrund von Finanzinstrumenten nach § 25 WpHG (Call
Option) beziehbarer Stimmrechtsanteil 3,75 % ([Anzahl] Stimmrechte)
und unser Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG 2,75 % ([Anzahl]
Stimmrechte).
Der
Ausübungszeitraum für die Put Option liegt zwischen dem [Datum] und dem
[Datum]; sie verfällt am [Datum].
Der
Ausübungszeitraum für die Call Option liegt zwischen dem [Datum] und dem
[Datum]; sie verfällt am [Datum].
Die von uns
mittelbar gehaltenen Finanzinstrumente werden über das folgende von uns
kontrollierte Unternehmen gehalten: Y-S.à r.l., [Sitz], Luxemburg.
Wir teilen
Ihnen außerdem gem. §§ 24, 25 Abs. 1 WpHG mit, dass unsere
Tochtergesellschaft Y-S.à.r.l., [Anschrift], Luxemburg, am [Datum der
Schwellenüberschreitung] durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die die
Y-S.à.r.l., aufgrund unmittelbar gehaltener weiterer Finanzinstrumente nach
§ 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG erwerben kann und aus Stimmrechten nach
§ 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der
A-AG, [Sitz], Deutschland, überschritten hätte und an diesem Tag
6,30 % ([Anzahl] Stimmrechte) halten würde.
Hierbei
beträgt der aufgrund von weiteren Finanzinstrumenten nach § 25a WpHG (Put
Option) beziehbare Stimmrechtsanteil der Y-S.à.r.l. 3,55 % ([Anzahl]
Stimmrechte) und der Stimmrechtsanteil nach § 21 Abs. 1 WpHG
2,75 % ([Anzahl] Stimmrechte).
Der
Ausübungszeitraum für die Put Option liegt zwischen dem [Datum] und dem
[Datum]; sie verfällt am [Datum].
Mit
freundlichen Grüßen
[...]
X-GmbH