Muster 2.3:  Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG (weitere Finanzinstrumente)

I.       Mustertext

 

X-GmbH

[Anschrift]

 

An die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Referat WA 12

Lurgiallee 12

60439 Frankfurt am Main

Vorab per Fax: 0228 4108-3119

 

und die

A-AG

[Anschrift]

Vorab per Fax: [...]

 

Stimmrechtsmitteilung gem. § 25a Abs. 1 WpHG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen gem. §§ 25a Abs. 1 WpHG mit, dass wir am [Datum der Schwellenüberschreitung] durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die wir aufgrund mittelbar gehaltener weiterer Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG erwerben können, von Stimmrechten, die wir aufgrund unmittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG erwerben können, und von mittelbar gehaltenen Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der A-AG, [Sitz], Deutschland, überschritten hätten und an diesem Tag 10,05 % ([Anzahl] Stimmrechte) halten würden.

Hierbei beträgt unser aufgrund von weiteren Finanzinstrumenten nach § 25a WpHG (Put Option) beziehbarer Stimmrechtsanteil 3,55 % ([Anzahl] Stimmrechte), unser aufgrund von Finanzinstrumenten nach § 25 WpHG (Call Option) beziehbarer Stimmrechtsanteil 3,75 % ([Anzahl] Stimmrechte) und unser Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG 2,75 % ([Anzahl] Stimmrechte).

Der Ausübungszeitraum für die Put Option liegt zwischen dem [Datum] und dem [Datum]; sie verfällt am [Datum].

Der Ausübungszeitraum für die Call Option liegt zwischen dem [Datum] und dem [Datum]; sie verfällt am [Datum].

Die von uns mittelbar gehaltenen Finanzinstrumente werden über das folgende von uns kontrollierte Unternehmen gehalten: Y-S.à r.l., [Sitz], Luxemburg.

Wir teilen Ihnen außerdem gem. §§ 24, 25 Abs. 1 WpHG mit, dass unsere Tochtergesellschaft Y-S.à.r.l., [Anschrift], Luxemburg, am [Datum der Schwellenüberschreitung] durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die die Y-S.à.r.l., aufgrund unmittelbar gehaltener weiterer Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG erwerben kann und aus Stimmrechten nach § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der
A-AG, [Sitz], Deutschland, überschritten hätte und an diesem Tag 6,30 % ([Anzahl] Stimmrechte) halten würde.

Hierbei beträgt der aufgrund von weiteren Finanzinstrumenten nach § 25a WpHG (Put Option) beziehbare Stimmrechtsanteil der Y-S.à.r.l. 3,55 % ([Anzahl] Stimmrechte) und der Stimmrechtsanteil nach § 21 Abs. 1 WpHG 2,75 % ([Anzahl] Stimmrechte).

Der Ausübungszeitraum für die Put Option liegt zwischen dem [Datum] und dem [Datum]; sie verfällt am [Datum].

Mit freundlichen Grüßen

[...]

X-GmbH