Muster 2.6:  Bekanntmachung des Emittenten nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

I.       Mustertext

Variante 1: Mitteilung einer unmittelbaren Beteiligung (§ 21 WpHG)

 

A-AG, [Sitz]

ISIN: [...]; WKN: [...]

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die X-Inc., [Sitz], USA, hat uns am [Datum] gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A-AG, [Sitz], Deutschland, ISIN: […], am [Datum] die Schwelle von 3 % der Stimmrechte erreicht hat und zu diesem Tag 3,00 % ([Anzahl] Stimmrechte) beträgt.

[Ort], [Datum]

Der Vorstand

Variante 2: Mitteilung einer mittelbaren Beteiligung (§§ 21, 22 WpHG)

 

A-AG, [Sitz]

ISIN: [...]; WKN: [...]

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Die X-GmbH, [Sitz], Deutschland, hat uns am [Datum] gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A-AG, [Sitz], am [Datum] die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 15,04 % ([Anzahl] Stimmrechte) betrug. Davon waren der X-GmbH 15,04 % ([Anzahl] Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von der X-GmbH kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der A-AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Y-GmbH, [Sitz], Deutschland;

Z-GmbH, [Sitz], Deutschland.

Die X-GmbH hat uns am [Datum] außerdem gem. §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer unmittelbaren Tochtergesellschaft Y-GmbH, [Sitz], Deutschland, an der A-AG, [Sitz], am [Datum] die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 15,04 % ([Anzahl] Stimmrechte) betrug. Davon waren der X-GmbH GmbH 9,99 % ([Anzahl] Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von der X-GmbH kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der A-AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Z-GmbH, [Sitz].

Die X-GmbH, hat uns am [Datum] weiter gem. §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft Z-GmbH, [Sitz], Deutschland, an der A-AG, [Sitz], am [Datum] die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 9,99 % ([Anzahl] Stimmrechte) betrug.

[Ort], [Datum]

Der Vorstand

Variante 3: Mitteilung von Finanzinstrumenten (§ 25 WpHG)

 

A-AG, [Sitz]

ISIN: [...]; WKN: [...]

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stimmrechtsmitteilungen nach § 25 Abs. 1 WpHG (Finanzinstrumente)

1.   Herr XY, Deutschland, hat uns am [Datum der Mitteilung] gem. § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am [Datum der Schwellenüberschreitung] durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die er aufgrund mittelbar gehaltener Finanzinstrumente einseitig erwerben kann und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der A-AG, [Sitz], Deutschland, überschritten hätte und an diesem Tag 6,50 % ([Anzahl] Stimmrechte) halten würde. Hierbei beträgt der aufgrund von Finanzinstrumenten (Call Option) beziehbare Stimmrechtsanteil von Herrn XY 3,75 % ([Anzahl] Stimmrechte) und der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG 2,75 % ([Anzahl] Stimmrechte). Der Ausübungszeitraum für die Call Option liegt zwischen dem [Datum] und dem [Datum]; sie verfällt am [Datum]. Die von Herrn XY mittelbar gehaltenen Finanzinstrumente werden dabei über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen gehalten: Y-S.à.r.l., [Sitz], Luxemburg

2.   Die Y-S.à.r.l., [Sitz], Luxemburg, hat uns am [Datum der Mitteilung] gem. § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am [Datum der Schwellenüberschreitung] durch Zusammenrechnung von Stimmrechten, die sie aufgrund unmittelbar gehaltener Finanzinstrumente einseitig erwerben kann und aus Stimmrechten nach § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der A-AG, [Sitz], Deutschland, überschritten hätte und an diesem Tag 6,50 % ([Anzahl] Stimmrechte) halten würde. Hierbei beträgt der aufgrund von Finanzinstrumenten (Call Option) beziehbare Stimmrechtsanteil der Y-S.à.r.l. 3,75 % ([Anzahl] Stimmrechte) und der Stimmrechtsanteil nach § 21 Abs. 1 WpHG 2,75 % ([Anzahl] Stimmrechte). Der Ausübungszeitraum für die Call Option liegt zwischen dem [Datum] und dem [Datum]; sie verfällt am [Datum].

[Ort], [Datum]

Der Vorstand

Variante 4: Mitteilung einer wesentlichen Beteiligung (§ 27a WpHG)

 

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

Die X-GmbH, [Sitz], Deutschland, hat uns am [Datum der Stimmrechtsmitteilung] mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A-AG, [Sitz], Deutschland, ISIN: [...], WKN […], am [Datum der Schwellenüberschreitung] die Schwelle von 10 % überschritten und an diesem Tag 10,41 Prozent (das entspricht [Anzahl] Stimmrechten) betragen hat. Am [Datum der Mitteilung nach § 27a WpHG] hat uns die X-GmbH ergänzend dazu gem. § 27a Abs. 1 WpHG folgende Informationen mitgeteilt:

1.   Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.

2.   Ein weiterer Erwerb von Aktien der A-AG durch die X-GmbH ist derzeit nicht geplant.

3.   Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands oder des Aufsichtsrats der A-AG strebt die X-GmbH derzeit nicht an.

4.   Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der A-AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt die X-GmbH nicht an.

5.   Der Erwerb der Stimmrechte wurde zu 20 % aus Eigenmitteln und im Übrigen aus Fremdmitteln finanziert.

[Ort], [Datum der Veröffentlichung]

Der Vorstand