Muster 4.1:  Corporate Governance Bericht

I.       Mustertext

 

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung und -kontrolle, die auf langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Diese Grundsätze sind seit langem die Basis für unsere Entscheidungs- und Kontrollprozesse.

 

Der Vorstand berichtet nachfolgend – zugleich für den Aufsichtsrat – gem. Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance bei der […] AG. Dieser Bericht enthält als Bestandteil des Lageberichts der Gesellschaft die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB und den Vergütungsbericht nach Ziffer 4.2.5 und Ziffer 5.4.6 Deutscher Corporate Governance Kodex zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Erklärung zur Unternehmensführung

Entsprechenserklärung 2010

 

Vorstand und Aufsichtsrat der […] AG haben im [Datum] folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben:

„Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass die […] AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18.6.2009 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 26.5.2010 entsprochen hat und entsprechen wird. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

1)   Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2). Solange derartige Zielsetzungen nicht erfolgt sind, werden sie bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats nicht berücksichtigt und die Zielsetzungen und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 3).

      Begründung:

      Der Aufsichtsrat hat bereits in der Vergangenheit eine Altersgrenze für seine Mitglieder festgelegt und berücksichtigt diese bei Wahlvorschlägen. Ob der Aufsichtsrat darüber hinaus konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festlegt und welche Ziele insoweit unter Beachtung der besonderen Situation unseres Unternehmens sinnvoll wären, prüft der Aufsichtsrat im Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung noch. Entsprechend der (noch) nicht erfolgten Festlegung weiterer konkreter Ziele können solche bei Wahlvorschlägen momentan nicht berücksichtigt und die Zielsetzungen und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate Governance offengelegt werden.

2)   Die Gesellschaft hat für ihre Organe eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Der durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung eingeführten Pflicht zur Vereinbarung eines Selbstbehalts für die Mitglieder des Vorstands nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG wird die Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen und anstellungsvertraglich eingeräumten Umsetzungsfristen nachkommen. In der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird kein Selbstbehalt vereinbart (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 3).

      Begründung:

      Selbstbehalte werden in der Regel durch die Mitglieder des betreffenden Organs selbst versichert, so dass die eigentliche gesetzliche Funktion des Selbstbehalts leerläuft.

3)   Dem Aufsichtsrat gehören mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands an. (Kodex Ziffer 5.4.2, Satz 3).

      Begründung:

      Eine Regelung dieser Art wird als eine für die […] AG nicht sinnvolle Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen, betrachtet.

4)   Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung betreffend die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Vorschläge unterbreitet (Kodex Ziffer 5.3.3.)

      Begründung:

      Da dem aus sechs Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nur Mitglieder der Anteilseigner angehören und kein Effizienzverlust bei der Beratung der Wahlvorschläge im Gesamtaufsichtsrat zu beobachten war, besteht keine Notwendigkeit, einen Nominierungsausschuss zu bilden.

5)   Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder enthielt und enthält keine erfolgsorientierten Bestandteile (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 2).

      Begründung:

      Vorstand und Aufsichtsrat möchten keine an den Konzernerfolg geknüpften Anreize setzen, um die erforderliche unabhängige Kontrollfunktion des Aufsichtsrats zu stärken.

      [Ort], [Datum]. 

     

      Für den Aufsichtsrat der […] AG                          Für den Vorstand der […] AG

      Vorsitzender des Aufsichtsrats

      gez.                                                                          gez.
                                                                                 gez.
                                                                                 gez.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

 

Die […] AG misst der Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher (vgl. dazu die Ausführungen zum Risikomanagement innerhalb des Konzern-Lageberichts) und sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung. Unternehmensinterne Kontroll-, Berichts- und Compliance-Strukturen werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

 

Weitergehender Unternehmensführungsinstrumente, wie eigener Corporate-Governance-Grundsätze oder Compliance-Richtlinien bedarf es aufgrund der unternehmensspezifischen Gegebenheiten der […] AG gegenwärtig nicht. Sollten zukünftige Entwicklungen die Implementierung zusätzlicher Instrumente erforderlich machen, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend reagieren.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat – duale Führungsstruktur

 

Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besteht die duale Führungsstruktur der […] AG als börsennotierte Aktiengesellschaft aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Gremien sind personell voneinander getrennt und können so ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig nachkommen. Dem Vorstand obliegt die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns, dem Aufsichtsrat die Überwachung des Vorstands.

 

Dem Vorstand der […] AG obliegt die eigenverantwortliche Leitung des Konzerns. Die Leitungsaufgabe, bestehend insbesondere aus der Festlegung der Unternehmensziele, der strategischen Ausrichtung des Konzerns und dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung und die Konzernfinanzierung wird dabei vom Vorstand als Kollegialorgan wahrgenommen. Die Mitglieder des Vorstands tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung. Die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands wird ebenfalls durch die Geschäftsordnung des Vorstands näher festgelegt.

 

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Bei im Einzelnen definierten Maßnahmen von grundlegender Bedeutung in der Gesellschaft oder im Konzern, wie beispielsweise umfangreichen Investitionen und Rechtsgeschäften, ist die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Eine Zusammenfassung von Art und Umfang der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 liefert der Bericht des Aufsichtsrats.

 

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt zwei Ausschüsse eingerichtet: ein Präsidium und den Prüfungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats zu den ihnen durch Aufsichtsratsbeschluss zugewiesenen Themen vor, die anschließend im Plenum zu behandeln und zu beschließen sind. Darüber hinaus beschließen das Präsidium und der Prüfungsausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte Angelegenheiten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen einem Ausschuss zur Beschlussfassung überwiesen werden können. Die aktuelle Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats ist im Bericht des Aufsichtsrats dargestellt. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist als unabhängiger Finanzexperte i. S. v. § 100 Abs. 5 AktG bzw. Ziffer 5.3.2 Deutscher Corporate Governance Kodex Herr/Frau […].

Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Im Interesse des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat miteinander eng zusammen. Dies garantiert die optimale Nutzung der fachlichen Kompetenz der Gremienmitglieder und beschleunigt Abstimmungsprozesse. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategie, Planung, Risikolage und Risikomanagement sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen.

Offenlegung von Interessenkonflikten

 

Jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied legt möglicherweise auftretende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offen. Soweit der Aufsichtsrat über Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG beschließt, wirkt das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung nicht mit. Über entsprechende Verträge wurde im Berichtsjahr nicht beschlossen. Interessenkonflikte bestanden nicht.

Aufsichtsratsarbeit auf Effizienz und Unabhängigkeit geprüft

 

Der Aufsichtsrat stellt seine Effizienz und seine Unabhängigkeit regelmäßig auf den Prüfstand. Die Prüfung der Effizienz erfolgt anhand eines unternehmensspezifisch ausgerichteten Fragebogens, dessen Auswertung zeitnah erfolgt. Die Ergebnisse werden ausführlich besprochen und die Erkenntnisse in die weitere Arbeit integriert. Die regelmäßige Beurteilung der Unabhängigkeit erfolgt nach den Maßstäben von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats führt alle fachlichen Qualifikationen zusammen, die der Aufsichtsrat insgesamt benötigt, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.

Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Der Vorstand besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Die Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus einem Geschäftsverteilungsplan. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder.

 

Dem Aufsichtsrat der […] AG gehören sechs Mitglieder an, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Derzeit gehören drei ehemalige Vorstandsmitglieder der AG dem Aufsichtsrat an. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am [Datum] endende Geschäftsjahr beschließt.

 

Hinsichtlich der aktuellen personellen Zusammensetzung beider Gremien und der Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Konzern-Anhang verwiesen.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Gemäß § 15a des WpHG haben Führungspersonen des Unternehmens den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der […] AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, wenn sie den Betrag von 5 000 im Kalenderjahr mindestens erreichen. Im Geschäftsjahr [Jahr] lagen der […] AG die in nachfolgender Tabelle aufgeführten meldepflichtigen Transaktionen vor:

[Tabelle]

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Die Zahl der direkt oder indirekt von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumente ist zum [Datum] größer als ein Prozent der ausgegebenen Aktien. Einzelheiten ergeben sich aus nachstehender Tabelle:

[Tabelle]

Aktionäre und Hauptversammlung

 

In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der […] AG ihre Rechte wahr. Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschließt über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über Satzungsänderungen und wichtige Strukturmaßnahmen, die die Grundlagen des Unternehmens berühren. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, mit seinen angemeldeten Aktien abzustimmen und Fragen an den Vorstand zu stellen. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft ermöglicht ihren Aktionären die Wahrnehmung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung durch einen Vertreter ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und unterstützt entsprechend ihrer Satzung die Briefwahl.

Transparente Kommunikation

 

Die […] AG berichtet in jedem Quartal ausführlich über den Geschäftsverlauf und die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit über Unternehmensentwicklungen unter Nutzung vielfältiger Medien unterrichtet. Insiderinformationen, die den Kurs erheblich beeinflussen könnten, werden umgehend als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Die Website der […] AG ist ein wichtiges Werkzeug zur Information der Aktionäre, Investoren und der allgemeinen Öffentlichkeit. Im Rahmen ihrer Investor-Relations-Tätigkeit steht die Gesellschaft in regelmäßiger und enger Verbindung mit ihren Aktionären und potenziellen Anlegern. Die Vorstände der Gesellschaft treffen sich regelmäßig mit Analysten und potenziellen Investoren im Rahmen von Roadshows und Analystenkonferenzen. Hierzu erstellte Präsentationen sind auf der Website der Gesellschaft eingestellt. In deutscher und englischer Sprache bietet die Gesellschaft auf ihrer Website außerdem Finanzberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen an. Ebenso sind dort die Satzung der Gesellschaft, die Geschäftsordnung sowie sonstige Dokumente eingestellt. Der Finanzkalender informiert über wichtige Termine.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

 

Die AG erstellt ihren Konzern-Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), der Einzelabschluss wird gem. den Regelungen des HGB aufgestellt. Der Abschluss des Gesamtjahres wird vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft, ebenso wie die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte. Der Aufsichtsrat schlägt den Abschlussprüfer vor, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Zuvor erklärt der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag und legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest.

Vergütungsbericht

 

Der nachstehende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern. Wegen der zusätzlichen Angaben nach §§ 285 Nr. 9 und 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird auf den Konzernanhang verwiesen (Tz. […] ff.).

Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Die Vorstandsvergütung umfasst neben einer fixen Vergütung und Nebenleistungen eine variable, leistungsbasierte Komponente sowie eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach Beurteilung des Aufsichtsrats in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der […] AG und sind auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, angemessen.

 

Der Aufsichtsrat hat die Vergütungsstruktur des Vorstands mit Blick auf das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung überprüft und im Bereich der variablen Vergütung geändert. Im Fokus stand die Anreizwirkung auf eine nachhaltige Wertschöpfung des Unternehmens bei angemessener Gesamtvergütung und die Schaffung einer variablen Vergütung, die dem Geschäftsmodell der […] AG Rechnung trägt. Das geänderte Vergütungssystem gilt seit Beginn des Geschäftsjahres 2010 für alle Vorstandsmitglieder.

 

Die Gesamtvergütung des Vorstands ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer erfolgsunabhängigen Vergütung (Fixgehalt), einer kurzfristigen erfolgsbezogenen Vergütung (Tantieme) und einer langfristigen erfolgsbezogenen Vergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage.

 

Das Fixgehalt wird in zwölfmonatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Zum Fixgehalt gehören zusätzliche Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestehen in einem Anspruch auf die Nutzung eines angemessenen Dienstwagens auch zur privaten Nutzung, Zuschüssen zu Wohnungs- und Umzugskosten, sowie Versicherungsprämien. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von jedem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.

 

Als kurzfristige erfolgsbezogene Vergütung wird eine Tantieme in Höhe von […] Prozent des das Konzern-EBIT nach Minderheitsbeteiligungen des betreffenden Geschäftsjahres von […] übersteigenden Betrags gewährt. Die variable Vergütung ist auf maximal […] beschränkt. Die Tantieme wird mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des nachfolgenden Geschäftsjahres fällig.

 

Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder eine langfristig bemessene, bare Vergütungskomponente, bei der tatsächliche Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder über ihre jeweilige Amtszeit anhand individueller langfristiger Ziele berücksichtigt wird. Die zu erreichenden Ziele werden vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der verschiedenen Positionen und Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands und einer nachhaltig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft festgelegt. Die Laufzeiten entsprechen den individuellen Amtszeiten und die Höhe der erzielbaren zusätzlichen Vergütung ist von den jeweiligen individuellen Fixgehältern abhängig. Die derzeit geltenden Ziele umfassen […]. Die zusätzliche Vergütung reicht von 30 % des Fixgehalts (bei 80 %iger Zielerreichung), über 50 % (bei 100 %iger Zielerreichung) bis zu maximal 80 % des festen Grundgehalts p.a. (bei über 120 %iger Zielerreichung). Bei einer Zielerreichung unter 80 % wird keine zusätzliche Tantieme ausbezahlt. Der Höchstbetrag der zusätzlichen Tantieme ist auf 80 % des Fixgehalts beschränkt.

 

Aktien- oder aktienkursbasierte Vergütungselemente werden nicht gewährt.

 

Vorstand und Aufsichtsrat haben dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am […] 2010 gem. § 120 Abs. 4 AktG vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem der Gesellschaft mit großer Mehrheit von rund […] % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

 

Die Vorstandsverträge enthalten für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Abfindungszusagen, die auf 80 % des Fixgehalts, das anderenfalls bis zum Ablauf der Amtszeit gezahlt worden wäre, begrenzt sind. Für den Fall eines “Change of Control” sind keine Abfindungszahlungen vereinbart. Pensionszusagen sind nicht erteilt, die Mitglieder des Vorstands haben jedoch die Möglichkeit, Teile ihres Fixgehalts im Wege der Entgeltumwandlung in eine extern finanzierte Altersvorsorge ihrer Wahl einzuzahlen.

 

Die Gesamtvergütung des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr [Jahr] auf [...] (Vorjahr [...] ). Der erfolgsunabhängige Teil (einschließlich geldwerter Vorteile aus Dienstwagen und Zuschüssen zur Sozialversicherung) betrug [...] (Vorjahr [...] ). Da das Gesamtunternehmensziel Konzern-EBIT nicht erreicht wurde, wurde keine erfolgsbezogene Jahrestantieme fällig (Vorjahr [...] ).

 

Die folgende Tabelle gibt einen umfassenden Überblick über die im abgelaufenen Geschäftsjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gezahlten Vergütungen:

 

Name

Fixgehalt

jährl. Tantieme

erfolgsbezogene langfristige Vergütung

Sachleistungen

Gesamt

 

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält – bis auf Widerruf dieser Regelung durch einen künftigen Hauptversammlungsbeschluss – eine feste jährliche Vergütung von [...] , die nach Ablauf eines Geschäftsjahres und anteilig für volle Mandatsmonate zahlbar ist. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Vorsitz und Mitgliedschaft in den Ausschüssen werden mit [...] p.a. (Vorsitz) und [...] p.a. (Mitgliedschaft) vergütet.

 

Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied – neben dem Ersatz nachgewiesener erforder­licher Auslagen – für jede Sitzung des Aufsichtsrats 1 500 . Die Beträge verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender Mehrwertsteuer. Vergütungen für aufgrund entsprechender Verträge persönlich erbrachte Leistungen wurden nicht gezahlt.

 

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2010 auf [...] (Vorjahr [...] ) und die Sitzungsgelder und Reisekosten [...] (Vorjahr [...] . Diese Bezüge verteilen sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt: […]