Muster 5.2:  Fristenkalender Hauptversammlung

I.       Mustertext

 

Fristenkalender Hauptversammlung [Jahr] der [...] AG

Datum

Frist

Betrifft

 

 

spätestens einen Monat nach Zuleitung des Jahresabschlusses durch den Vorstand an den Aufsichtsrat

Sitzung des Aufsichtsrats mit Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses, den Bericht des Aufsichtsrats und über Tagesordnung (Bilanzsitzung)

 

 

 

Unverzüglich nach Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats über die TO mit Beschlussvorschlägen zur Satzungsänderung

ggf. Mitteilung der beabsichtigten Satzungsänderung an BaFin und Börse (§ 30c WpHG) (siehe auch Muster 3.1, Rz. 305 ff.)

 

Letztmöglich X –
37 Kalendertage –
2 Arbeitstage, 14:00 Uhr

Als Termin gebundene Veröffent­lichung, die elektronisch übermittelt wird; bis spätestens 14:00 Uhr einzureichen, damit die Veröffent­lichung am übernächsten Erscheinungstag erfolgen kann (AGB des eBAnz) [à Rz. 584]

Übersendung der Hauptversammlungseinladung zur Veröffent­lichung an den eBAnz

 

letztmöglich:
X – 37 Kalendertage

Mindestens 36 Tage vor der Hauptversammlung; Tage der Hauptversammlung und der Veröffentlichung der Einladung nicht mitgerechnet (§ 123 Abs. 1, 2 Satz 4 AktG; § […] der Satzung) [à Rz. 583 ff.]

Veröffentlichung Hauptversammlungseinladung im eBAnz (Einberufung) (siehe auch Muster 5.1, Rz. 493)

 



 

Zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 121 Abs. 4a AktG) [à Rz. 583]

Zuleitung Hauptversammlungseinladung an Medien, die die Informa­tion europaweit verbreiten (über Zusatzfunktion des eBAnz möglich)

 

 

Alsbald nach der Einberufung (§ 124a AktG) (empfehlenswert: zeitgleich mit Einberufung wg. § 175 Abs. 2 AktG) [à Rz. 641]

Einstellung der Veröffentlichungen nach § 124a AktG auf der Internetseite (siehe auch Muster 5.4, Rz. 635 ff.)

 

Börsennotierte Gesellschaften: X – 31 (nicht börsennotierte Gesellschaften: 25) Kalendertage, 24:00 Uhr

Börsennotierten Gesellschaften: mindestens 30 (nicht börsennotierte Gesellschaften: 24) Tage vor der Hauptversammlung; Tage der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet (§ 122 Abs. 2 Satz 3, § 121 Abs. 7 AktG)

Bekanntmachung unverzüglich (§§ 121 Abs. 4, 4a, 124 Abs. 1, 124a Satz 2 AktG) [à Rz. 585]

Letzter Tag für den Eingang von Minderheitsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

 

letztmöglich:

X – 22 Kalendertage

Mindestens 21 Tage vor der Hauptversammlung; Tage der Hauptversammlung und der Mitteilung nicht mitgerechnet (§ 125 Abs. 1 AktG) [à Rz. 588]

Versand von Mitteilungen an die Aktionäre, Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen

Bei Inhaberaktien:
X – 21 Kalendertage

00:00 Uhr

Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet (§ 123 Abs. 3 Satz 3 AktG; § [] Satzung) [à Rz. 586]

Stichtag für den Nachweis des Anteilsbesitzes (Record Date)

 

X – 15 Kalendertage

Mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung; Tage der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet (§§ 126, 127 AktG) [à Rz. 587]

Letzter Tag für den Eingang zugänglich zu machender Gegenanträge und Wahlvorschläge

 

 

Bei Namensaktien:

X – 14 Kalendertag)

14 Tage vor der Hauptversammlung (§ 125 Abs. 2 AktG); Tage der Hauptversammlung und des Versands nicht mitgerechnet. [à Rz. 592]

Eintragungsstichtag für Mitteilungsversand an Namensaktionäre

X – 7 Kalendertage, 24:00 Uhr

Mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung; Tage der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet (§ 123 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 AktG, § […] Satzung) [à Rz. 589 f.]

Letzter Tag für den Eingang der Anmeldung (bei Inhaberaktien: und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum Record Date)

 

 

 

 

Datum

Frist

Betrifft

 

 

 

Bei Namensaktien: ggf. Umschreibestopp [à Rz. 391]

 

 

X

 

Hauptversammlung

 

X + ca. 1 Börsentag

Am ersten Börsentag nach der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG)

Veröffentlichung der Dividendenbekanntmachung im eBAnz
(siehe auch Muster 3.2, Rz. 314 ff.)

 

X + ca. 1 Börsentag

Unverzüglich nach der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG)

Einreichung der Mitteilung über etwaige Vereinbarung von Bezugs-/
Einziehungsrechten zur Veröffentlichung im eBAnz (siehe auch Muster 3.4, Rz. 329 ff. und
Muster 3.5 Rz. 333 ff.)

 

X + ca. 1 Börsentag

Unverzüglich nach der Hauptversammlung (§ 325 Abs. 1, 4 HGB)

Einreichung des Gewinnverwendungsbeschlusses zur Veröffent­lichung im eBAnz (siehe auch Muster 3.3, Rz. 326 ff.)

 

letztmöglich:

X + max. 7 Kalendertage

Innerhalb von 7 Tagen nach der Hauptversammlung (§ 130 Abs. 6 AktG)

Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite des Unternehmens (siehe auch Muster 3.6, Rz. 350 ff.)

X + erforderlich Zeit zur Fertigstellung

Unverzüglich nach der Hauptversammlung (§ 130 Abs. 6 AktG)

Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister (siehe auch Muster 5.8, Rz. 907)