Muster 5.8:  Notarielles Protokoll der Hauptversammlung

I.       Mustertext

 

Urkundenrolle Nr. […]/[Jahr]

Notarielle Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung der […] Aktiengesell­schaft, [Ort]

 

Der unterzeichnende Notar [Vorname, Name] mit dem Amtssitz in [Ort], begab sich heute um [...] Uhr auf Ersuchen des Vorstands der […] Aktiengesellschaft, [Ort], in die [Angabe der genauen Räum­lichkeiten der Hauptversammlung mit Anschrift], um die Niederschrift über die dorthin einberufene ordentliche Hauptversammlung der eingangs bezeichneten Aktiengesellschaft (nach­fol­gend auch die „Gesellschaft“ genannt) aufzunehmen.

 

Eine Vorbefassung des Notars i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG liegt nach Kenntnis des unterzeichnenden Notars nicht vor.

 

Der Notar traf am Versammlungsort an:

1.   Vom Aufsichtsrat der Gesellschaft, dem

a)   [...]

b)   [...]

c)   [...]

      angehören: die zu Buchst. a) bis […]) Genannten. [Alternativ: Die abwesenden Ausichtsratsmitglieder hatten sich entschuldigt.]

2.   Vom Vorstand der Gesellschaft, dem

a)   [...]

b)   [...]

c)   [...]

angehören: die zu Buchst. a) bis […]) Genannten.

3.   Von den Aktionären der Gesellschaft: die gem. dem in der Versamm­lung ausliegenden Teilnehmerverzeichnis (samt Nachträgen 1 bis […]) aufge­führten Aktionäre und Aktionärsvertreter.

 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr […] (nachfolgend der „Vorsitzende“ genannt), übernahm den Vorsitz der Versammlung und eröffnete um [...] Uhr die ordentliche Hauptversammlung der Gesell­schaft.

 

Nach Begrüßung der Teilnehmer, Informationen über die Änderungen im Auf­sichtsrat und Vorstand und nach Vorstellung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands gab der Vorsitzende bekannt, dass der Präsenzbereich der Versammlungssaal und das Foyer ist und die Beschallung sich auf den Saal sowie auf das Foyer mit seinen Nebenräumen erstreckt. Die Abgabe von Stimmabschnitten, zu der jeweils ausdrücklich aufgerufen werde, sei nur im Saal möglich.

 

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur heutigen Hauptversamm­lung mit der Tagesordnung durch Bekanntgabe im elektronischen Bundesan­zeiger vom [Datum] ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgte und am selben Tag auch Medien zur europaweiten Verbreitung zugeleitet worden war. Ein Aus­druck der Be­kanntgabe im Bundesanzeiger lag dem anwesenden Notar vor und konnte ein­gesehen werden. Darin ist, wie der beurkundende Notar hier­mit bescheinigt, die Einladung zur heutigen Hauptversammlung mit dem als Anlage 1 zu die­ser Niederschrift ersichtlichen Inhalt veröffentlicht worden.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Vorstand den Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Aktionärsvereinigungen, die in der letz­ten Haupt­ver­sammlung Stimmrechte für Aktio­näre ausgeübt oder die die Mittei­lung verlangt ha­ben, ebenso wie Aktio­nären, die die Mitteilung verlangt haben [bei Namensaktien: oder zu Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in unserem Aktienregister eingetragen waren], die Einberu­fung der Hauptver­sammlung ordnungsgemäß mitgeteilt hat. Seit Bekanntgabe der Einladung seien die Einladung mit der Tagesordnung und die weiteren Unterlagen zu der heutigen Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gewesen. Die Unterlagen lägen auch heute zur Einsicht im Foyer und am Wortmeldetisch aus.

 

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gesellschaft innerhalb der Frist des § 126 AktG keine Gegenanträge von Aktionären zugegangen sind. Es seien auch keine Wahlvorschläge oder Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung einge­gangen.

 

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass die Hauptversammlung damit form- und fristgerecht einberufen worden ist.

 

Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass das Teilnehmerverzeichnis der anwesenden Ak­tionäre noch fertiggestellt werde, dass er die Präsenz jedoch vor der ersten Abstimmung bekannt geben und zur Einsichtnahme zugänglich machen werde. Präsenzänderungen würden bis zum Ende der Haupt­versammlung in Nachträgen festgehalten, die eben­falls zur Einsichtnahme zugänglich gemacht wer­den.

 

Er bat die Aktionäre und die Aktionärsvertreter, die die Hauptversammlung vorübergehend bis zum Beginn der Abstimmung verlassen wollen, ihren Stimmabschnittsbogen am Abmeldeschalter ab­zu­geben und den anhängenden Präsenzkontrollabschnitt zu behalten, da er nach Rückkehr zum erneuten Empfang des Stimmabschnittsbogens und zum Wiedereintritt in die Hauptversammlung sowie zur Teilnahme an den Abstimmungen legitimiere. Er wies Aktionäre und Aktionärsvertreter, die die Haupt­ver­sammlung endgültig verlassen wollen oder aus sonsti­gen Gründen ihr Stimmrecht bei den Ab­stim­mungen nicht selbst aus­üben wollen, auf die Möglichkeit hin, einen anderen Hauptversamm­lungs­teilnehmer  oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Wahrnehmung ihrer Stimmrechte zu be­vollmächtigen und erläuterte das Verfahren hierfür. Für den Fall, dass keine Bevollmächtigten bestimmt würden, bat der Versammlungsleiter darum, dies den Mitarbeitern am Ab­mel­deschalter mitzuteilen und dort den Stimmabschnitts­bo­gen abzugeben, damit das Teil­neh­merverzeichnis berichtigt werden kann. Der Versammlungsleiter wies darauf hin, dass während eines Abstim­mungs­vor­gan­ges die Eingangs- und Ausgangskontrolle ge­schlos­sen wird, damit die Präsenz während der Ab­stim­mung unver­ändert bleibt und darum gebeten werde, einem anderen Ver­samm­lungsteil­nehmer oder dem Stimmrechtsvertreter Vollmacht zur Wahr­neh­mung der Stimmrechte zu erteilen, falls ein Verlassen der Hauptver­samm­lung während dieser Zeit erforderlich sei.

 

Unter Hinweis darauf, dass nach der Satzung die Art und Form der Ab­stimmung in der Hauptversammlung vom Vorsitzenden zu bestimmen ist, legte der Vorsit­zen­de fest, dass die Abstimmung durch Einsammeln der aus­gegebenen Stimm­ab­schnitte im Saal erfolgt. Das Abstimmungsergebnis werde nach dem Subtraktionsverfahren ermittelt, d. h. die Nein-Stimmen und die Stimmenthaltungen würden eingesammelt und ausgezählt und die Ja-Stimmen dann durch Subtraktion von der Präsenz errechnet. [Alternativ bei Additionsverfahren: Das Abstimmungsergebnis werde nach dem Additions­ver­fahren ermittelt, d.h. sowohl die Ja-Stim­men als auch die Nein-Stimmen würden eingesammelt und aus­gezählt werden.] [Alternativ bei Briefwahl: Zu den so ermittelten Ja- und Nein-Stimmen der Teilnehmer würden dann jeweils die Ja- und Nein-Stimmen der Briefwähler hinzugerechnet.] Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abstim­mung und der Auszählung werde ein konzentrierter Abstim­mungs­vor­gang im Anschluss an die Debatte durchgeführt. Einwände hiergegen wurden nicht erhoben.

 

Ferner legte der Vorsitzende fest, dass die Diskussion im Anschluss an den Bericht des Vorstands zu Punkt 1 der Tagesordnung in Form einer Generaldebatte auch auf die weiteren Ta­gesordnungspunkte 2  5 erstreckt und im Anschluss daran über die einzelnen Tagesordnungspunkte getrennt und nacheinander abge­stimmt werde.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Ablauf der Hauptversammlung nicht auf Tonband aufgenommen wird und keine Videoaufnahme erfolgt. Teil­nehmern an der Hauptversammlung wurden Bild- und Tonbandaufzeichnun­gen nicht gestattet. Ein stenographisches Protokoll werde nicht angefertigt.

 

Alternativ bei entsprechender Satzungsgrundlage zur Über­­tragung der Haupt­versammlung: Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die gesamte Hauptversammlung [alternativ: die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden] gem. § […] der Sat­zung unserer Gesellschaft für alle Aktionäre [alternativ: und die interessierte Öffentlichkeit] in voller Länge im Inter­net übertragen werde. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Vorsitzenden als den Versamm­lungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden würden auch nach der Haupt­versammlung als Auf­zeichnung zur Verfügung stehen.

Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt:

Punkt 1 der Tagesordnung:

 

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebillig­ten Konzernabschlusses der [...] AG sowie des zusam­mengefassten Lagebericht der […] AG und des Konzerns [alternativ: des Lageberichts der [] AG und des Konzernlageberichts] für das Geschäftsjahr […], des Be­richts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB.

 

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der festgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum […], mit dem zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns [alternativ: des Lageberichts und des Konzernlageberichts] von der als Abschlussprüfer bestellten [Wirt­­schaftsprüfungsge­sellschaft], [Ort], geprüft und mit dem uneinge­schränkten Bestätigungs­ver­merk versehen worden sind.

 

Der Vorsitzende gab weiter bekannt, dass die Unterlagen den uneingeschränk­ten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers enthalten.

 

Der Vorsitzende erläuterte sodann den schriftlichen Bericht des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat habe den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns [alternativ bei Gewinnverwendungsvorschlag: sowie den Vorschlag des Vorstands über die Ver­wendung des Bilanzgewinns] geprüft. Der Aufsichtsrat habe den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Über das Ergebnis der Prü­fung hat der Aufsichtsrat der Hauptver­sammlung schriftlich be­rich­tet. Der Aufsichtsrat habe schließlich den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft sei damit festgestellt. [Bei Gewinnverwendungsbeschluss: Der Aufsichtsrat habe sich dem Gewinnverwen­dungs­vorschlag des Vorstands angeschlossen.] [Bei Abhängigkeitsbericht: Der Aufsichtsrat habe außerdem den vom Vorstand erstellten Abhängigkeitsbericht einer eigenen Prüfung unterzogen. Er habe dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt und keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts erhoben.]

 

Der Vorsitzende informierte sodann über die Grundzüge des Vergütungs­systems des Vor­stands und deren Ver­än­derun­gen.

 

Sodann erteilte der Vorsitzende das Wort an den Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft, Herrn/Frau […], der/die einen ausführlichen Bericht unter anderem zum abgelaufenen Geschäftsjahr, zur Lage des Unternehmens einschließlich eines Ausblicks auf die zukünftige Entwicklung erstattete sowie die ausliegenden Vorlagen und die Beschlussvorschläge der Verwal­tung erläuterte.

Aussprache

 

Der Vorsitzende eröffnete sodann die Aussprache zu allen Tagesordnungs­punk­ten. Mehrere Aktionäre meldeten sich zu Wort. Die Mitglieder des Vorstands beantworteten die von den Aktionären gestellten Fragen und Auskunftsersuchen. [Der Aufsichtsratsvorsitzende beantwortete die den Aufsichtsrat betreffenden Fragen sowie Nachfragen zu den Vorstands­-vergütungen. Seine Antworten machte sich der Vorstand sämtlich ausdrücklich zu eigen.]

 

Der Vorsitzende vergewisserte sich durch Frage an die Teilnehmer, dass keine Wortmeldungen oder Fragen mehr vorliegen und alle gestellten Fragen beant­wortet sind. Gegen diese Feststellung erhob sich in der Versammlung kein Widerspruch. Er schloss daraufhin um […] Uhr die Generaldebatte zu allen Ta­gesordnungspunkten und stellte fest, dass Punkt 1 der Tagesordnung damit ausreichend behandelt und erledigt sei.

Abstimmung

 

Der Vorsitzende ging sodann zur Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 über und gab um […] Uhr die zwi­schenzeit­lich ermittelte Präsenz der Hauptversammlung wie folgt bekannt: Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von […] , eingeteilt in […] auf den Inhaber lautenden Stückaktien, sind vertreten […] Stückaktien mit ebenso vie­len Stimmen. Dies entspreche […] % des Grundkapitals der Gesellschaft.

 

Das Teilnehmerverzeichnis wurde vor der ersten Abstimmung zur Einsicht am Wortmeldetisch ausgelegt und blieb während der weiteren Dauer der Haupt­versammlung dort ausgelegt.

 

Der Vorsitzende erläuterte sodann noch einmal das Abstimmungsverfahren und wies darauf hin, dass die Abstimmung unter Verwendung von Stimmab­schnitten erfolge, die unter Aufsicht des Notars durch Barcodeleser ausge­wer­tet würden.

 

Das Abstimmungsergebnis werde nach dem Subtraktions­verfah­ren ermittelt. Er wies darauf hin, dass infolge des angewandten Sub­traktionsverfahrens diejenigen Aktionäre und Aktionärsvertreter, die mit „Ja“ stimmen wollten, keinen Stimmabschnitt abzugeben hätten. Die Nein-Stimmen und die Enthaltungsstimmen würden durch das Einsammeln von Stimmab­schnitten ermittelt, die in die von den Stimmzählern durchgereichten Stimm­kästen, die mit „Nein“ und „Enthaltung“ deutlich gekennzeichnet waren, ein­zuwerfen sind. Die Stimmabgabe sei nur im Saal selbst möglich. Der Vorsit­zende bat alle Aktionäre und Aktionärsvertreter, die mit „Nein“ oder „Ent­hal­tung“ stimmen und an der Abstimmung teilnehmen wollten, ausdrück­lich, sich aus dem Foyer in den Saal zu begeben und den Saal während der jetzt folgen­den Abstim­mungsvorgänge nicht zu verlassen.

 

Alternativ bei Additionsverfahren: Das Abstimmungsergebnis werde nach dem Addi­tions­verfahren ermittelt. Die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen würden durch das Einsammeln von Stimmab­schnitten ermittelt, die in die von den Stimmzählern durchgereichten Stimm­kästen, die mit „Ja“ und „Nein“ deutlich gekennzeichnet waren, ein­zuwerfen sind. Wer keinen Stimmabschnitt abgebe, nehme an der Ab­stim­mung nicht teil. Die Stimmabgabe sei nur im Saal selbst möglich. Der Vorsit­zende bat alle Aktionäre und Aktionärsvertreter, die mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen und an der Abstimmung teilnehmen wollten, ausdrück­lich, sich aus dem Foyer in den Saal zu begeben und den Saal während der jetzt folgen­den Abstim­mungsvorgänge nicht zu verlassen.

Punkt 2 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Der Vorsitzende stellte den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, den Bi­lanz­gewinn für das Geschäftsjahr [...] von [...]  gem. dem in der Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschlag zu verwenden, zur Abstim­mung.

 

Der Vorsitzende bat darum, für diese Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 2 bereitzuhalten.

Punkt 3 der Tagesordnung:

 

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr [...].

 

Der Vorsitzende wies auf § 136 AktG für die Beschlussfassung hin und erläu­terte den Hintergrund. Die betroffenen Stimmen waren dem Notar gemeldet und wurden von der Zahl der anwesenden Stimmen für diese Abstimmung ab­gezo­gen. Der Vorsitzende erläuterte das Verfahren der En-bloc-Abstim­mung. Ge­gen das Verfahren wurden kein Widerspruch erhoben. Der Vorsitzende bat darum, für diese Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 3 bereitzuhalten.

Punkt 4 der Tagesordnung:

 

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr [...].

 

Der Vorsitzende wies auch hier auf das Stimmrechtsverbot des § 136 AktG und das En-bloc-Abstimmungsverfahren hin. Gegen das Verfahren wurde kein Widerspruch erhoben. Vom Stimmrechtsverbot betroffene Stimmen waren dem Notar gemeldet. Sie nahmen an der Abstimmung über die Entlastung nicht teil, indem diese Stimmen von den stimmberechtigten Stimmen insge­samt abgezogen wurden.

 

Der Vorsitzende bat darum, für diese Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 4 bereitzuhalten.

Punkt 5 der Tagesordnung:

 

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr [...].

 

Der Vorsitzende stellte den Vorschlag des Aufsichtsrats, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr [...] die [...] Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in [...] zu wählen, zur Ab­stim­mung.

 

Der Vorsitzende bat darum, für diese Abstimmung den Stimmabschnitt Nr. 5 bereitzuhalten.

 

Die Stimmabschnitte wurden eingesammelt. Der Vorsitzende fragte nach angemessener Zeit, ob alle Aktionäre und Aktionärsvertreter die Gelegenheit hatten, ihre Stimmabschnitte zu den Tagesordnungspunkten abzugeben. Nach einer kurzen Pause stellte er fest, dass dies der Fall sei und schloss die Abstimmung. Der Herr Vorsitzender bat die Teilnehmer um einige Minuten Geduld und unterbrach die Hauptversammlung. [Ich, Notar […], verließ zwecks Überwachung des Auszählungsvorgangs, der mittels Barcodeleser erfolgte, den Saal.]

 

Die Hauptversammlung wurde sodann nach einer kurzen Pause fortgesetzt und der Herr Vorsitzender bat die Teilnehmer, in den Versammlungsraum zurückzukehren.

 

Alternativ bei verkürzter Beschlussfeststellung: Der Vorsitzende wies darauf hin, dass er sich bei der Feststellung über die Beschlussfassungen auf die Mitteilung beschränken wolle, ob die erforderliche Mehrheit jeweils erreicht wurde, und die detaillierten Ergebnisse auf der Leinwand eingeblendet, am Wortmeldetisch ausgelegt und nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht würden. Auf Nachfrage erhob sich gegen diese Vorgehensweise kein Widerspruch.

 

Der Vorsitzende verkündete nun, dass ihm die Ergebnisse der Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 gem. der vorliegenden Hauptversammlungseinladung vorliegen. Er übergab mir, Notar [], die nachfolgend wiedergegebenen Abstimmungsergebnisse in schriftlicher Form.

 

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag der Verwaltung gem. Punkt 2 der Tagesordnung über die Verwendung des Bilanzgewinns mit der erforder­lichen Mehrheit angenommen hat.

 

Die Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 2) ergab bei einer stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […] Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.

 

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag der Verwaltung gem. Punkt 3 der Tagesordnung über die Entlastung des Vorstands mit der erforderlichen Mehrheit angenommen hat.

 

Die Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 3) ergab bei einer stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […] Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.

 

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag der Verwaltung gem. Punkt 4 der Tagesordnung über die Entlastung des Aufsichtsrats mit der erforderlichen Mehrheit angenommen hat.

 

Die Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 4) ergab bei einer stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […] Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.

 

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Versammlung den im elektronischen Bundesanzeiger vom […] bekannt gemachten Vorschlag des Aufsichtsrats gem. Punkt 5 der Tagesordnung über Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr […] mit der erforderlichen Mehrheit angenommen hat.

 

Die Abstimmung zu diesem Beschlussgegenstand (TOP 5) ergab bei einer stimmberechtigten Präsenz von […] Stimmen und bei […] Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden, das entspricht […] % des gesamten Grundkapitals […] Ja-Stimmen gegen […] Nein-Stimmen und […] Enthaltungen.

 

Abschließend stellte der Vorsitzende nochmals fest, dass alle Beschlüsse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gem. der den Teilnehmern vorl­iegen­den Hauptversammlungseinladung mit den jeweils erforderlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Mehrheiten gefasst worden sind.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, war damit die Ta­gesordnung erledigt, und der Vorsit­zende schloss die Versammlung um [...] Uhr.

 

Über den Verlauf der Versammlung wird von mir, dem protokollierenden No­tar, ausdrücklich festgestellt:

(1)  Die Tagesordnung und die sonstigen vom Vorsitzenden genannten Unter­lagen lagen während der gesamten Dauer der Hauptversammlung aus.

(2)  Das Teilnehmerverzeichnis mit Nachtrag/Nachträgen ist vor der ersten Abstimmung ausgelegt wor­den und lag während der verbleibenden Dauer der Hauptversammlung aus.

(3)  Alle Abstimmungen erfolgten in der festgelegten Abstimmungsform durch Abgabe von Stimmabschnitten, die mit einem Barcode präpariert waren, und unter Anwendung des Subtraktionsverfahrens [alternativ: Additionsverfahrens] und mit den fest­gestell­ten Abstimmungsergebnissen. Die Auszählung erfolgte mittels Barcode­leser, die Auswertung erfolgte mit Hilfe eines EDV-Systems. [Ich, der pro­tokollierenden No­tar, habe mich vor Beginn der Versammlung von der ordnungsgemäßen Funktion der eingesetzten EDV überzeugt.]

(4)  Die Ergebnisse der Abstimmung und der Beschluss­fassungen wurden von dem Vorsitzenden festgestellt und verkündet [bei verkürzter Feststellung: und die Abstimmungsergebnisse vom Vorsitzenden dem unterzeichnenden Notar übergeben].

(5)  Um die Aufnahme von weiteren Fragen als denjenigen, die in der Nieder­schrift protokolliert sind, wurde nicht ersucht.

(6)  Widersprüche zur Niederschrift ergaben sich nicht.

 

Hierüber Niederschrift mit den Anlagen:

    Ausdruck aus dem elektronischen Bundesanzeiger vom […] (Anlage 1),

    festgestellter Jahresabschluss und gebilligter Konzernabschluss zum […], mit dem zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr [...] (Anlage 2a, 2b, 2c).

[Ort], [Datum]

Notar []

[Unterschrift des Notars]