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[...]: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
„Vorstand
und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 erzielten Bilanzgewinn
in Höhe von […] € wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von […]
€, entsprechend einer Dividende von […] € je dividendenberechtigter Stückaktie,
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von
[…] €.
Gemäß § […] der Satzung der Gesellschaft wird die Dividende als
Sachdividende gezahlt wie folgt:
a) Für den Durchschnitt der Schlusskurse der
Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der fünf
Börsenhandelstage vor dem Tag der Ausschüttung erhalten die Aktionäre eine
eigene Inhaberstückaktie der Gesellschaft (WKN […]/ISIN […]).
b) Soweit aufgrund des Dividendenanspruchs und
dessen Verhältnisses zu dem Ausgabepreis der eigenen Aktien der Gesellschaft
sich ergebenden Verhältnisse keine Aktien an einen berechtigten Aktionär
ausgegeben werden können, werden die dadurch entstehenden Spitzen in bar
ausgeglichen.
Die
Sachdividende wird am […] geleistet.“