Muster 6.15:  Delisting

I.       Mustertext

TOP […]: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, den Wi­derruf der Börsenzulassung der Aktien der Gesellschaft zu beantragen

 

Die Aktien der Gesellschaft sind zurzeit im regulierten Markt (General Stan­dard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Nunmehr soll die Bör­senzulassung der Aktien der Gesellschaft beendet wer­den. Der Vorstand wird zu den Gründen in der Hauptversammlung im Ein­zelnen vortragen.   

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Der Vorstand wird ermächtigt, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gem. § 39 Abs. 2 BörsG, § 61 Bör­sO FWB zu beantragen. Der Vorstand wird ermächtigt, alle weiteren für die Beendigung der Börsenzulassung er­for­derli­chen Maßnahmen zu ergreifen.

 

Im Rahmen des Antrags auf Widerruf der Börsenzulassung der Aktien unter­breitet der Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, die [...] AG mit Sitz in [Ort], den übrigen Aktionären das Angebot, ihre Aktien zu einem Preis von [...] je Aktie zu erwerben („Kaufangebot“). Das Kaufangebot steht unter den auf­schiebenden Bedingungen, dass (1) die ordentliche Hauptversammlung der Ge­sellschaft am [Datum der Hauptversammlung] den Vorstand ermächtigt, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen, (2) die Frankfurter Wertpapierbörse diesem Antrag auf Widerruf der Zu­lassung der Aktien stattgibt und (3) der Widerruf der Zulassung veröffent­licht wird.

 

Das Kaufangebot liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft von der Ein­berufung der Hauptversammlung an zur Einsicht der Aktionäre aus und wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter [http://www. …] veröffentlicht. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift des Kaufangebots kostenfrei übersandt. Das Kaufangebot wird den Aktionären auch auf der Hauptver­sammlung zur Einsicht zur Verfügung stehen.

 

Alternativ: Beschlussfassung über den Wechsel vom regulierten Markt (General Standard) in den Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse.

 

Die Aktien der [] AG werden unter der ISIN [] im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt hat die Gesellschaft eine Vielzahl von Zulassungsfolgepflichten zu erfüllen, deren Kosten nicht mehr im Verhältnis zu dem Nutzen, der mit einer Notierung im regulierten Markt verbunden ist, stehen. Vielmehr sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass eine Notierung im Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) das für die Gesellschaft passende Marktsegment darstellt. Im Entry Standard als ein Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) ist ein effizienter Handel bei geringen formalen Pflichten und Kosten möglich. Um den Wechsel vom regulierten Markt in den Entry Standard als einen Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) durchführen zu können, ist es zunächst erforderlich, die bestehenden Zulassungen zum regulierten Markt zu widerrufen und sodann die Einbeziehung des gesamten Grundkapitals in den Entry Standard als einen Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) zu beantragen.

 

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)   Der Vorstand wird ermächtigt, bei den jeweils zuständigen Stellen der Frankfurter Wertpapierbörse folgende Anträge zu stellen:

    Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gem. § 39 Abs. 2 Börsengesetz („BörsG“) und § 61 BörsO FWB;

    Einbeziehung des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft in den Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse.

b)    Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Widerrufs der Zulassungen der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt und deren Durchführungen an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie alle damit und mit der Einbeziehung in den Entry Standard als einem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse in Zusammenhang stehenden Maßnahmen für die Gesellschaft vorzunehmen.