Muster 6.17:  Squeeze-out*)

I.       Mustertext

 

TOP [...]: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minder­heitsaktionäre der Gesellschaft auf die Y-AG mit Sitz in [...] (Haupt­aktio­nä­rin) gegen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG

 

Gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktien­gesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung be­schließen.

 

Die Y-AG mit Sitz in [...] hält derzeit direkt und indirekt rund [...] % des Grundkapitals der X-AG. Sie ist damit Hauptaktionärin der X-AG i. S. v. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Y-AG hat am [...] das Verlangen an die X-AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptver­sammlung der X-AG einen Beschluss zur Übertragung der von den Minder­heitsaktionären der X-AG gehaltenen Aktien auf die Y-AG gegen Ge­währung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann. Sie hat die Höhe der Barabfindung auf [...] je auf den Inhaber lautende Stückaktie der
X-AG festgelegt.

 

Die [...]-Bank hat die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Y-AG über­nommen, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Über­tragungsbeschlusses in das Handelsregister der X-AG unverzüglich die festge­legte Barabfindung für die auf die Hauptaktionärin übergegangenen Aktien zu zahlen. Diese Erklärung hat die Y-AG dem Vorstand der X-AG gem. § 327b Abs. 3 AktG übermittelt.

 

In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der X-AG hat die Y-AG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsak­tionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und be­gründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die [...] Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft, [...] [Ort], als dem vom Landgericht [...] aus­gewähl­ten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Y-AG mit Sitz in [...] [Anschrift], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [...] unter HRB […], folgenden Beschluss zu fassen:

    Die Aktien der X-AG, die von anderen Aktionären („Minder­heits­aktio­nä­re“) als der Y-AG, [Ort] („Hauptaktionärin“), und mit ihr i. S. v. § 16 Abs. 4 AktG verbundenen Unternehmen gehal­ten werden, wer­den gem. §§ 327a ff. AktG auf die Y-AG, [Ort] über­tragen. Die Y-AG zahlt hierfür eine Barabfindung in Höhe von [...] je auf den Inhaber lau­tender Stückaktie der X-AG mit einem auf die ein­zelne Aktie ent­fal­len­den anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von gerundet [...] .