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[...]: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung für
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Nach
§ 120 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes zur Angemessenheit der
Vorstandsvergütung vom 31.7.2009 kann die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder beschließen. Der Beschluss begründet weder Rechte noch
Pflichten. Insbesondere entbindet er den Aufsichtsrat nicht von seiner
Verpflichtung, die Vergütung der Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich
festzusetzen. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der […] AG ist im
Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil des Corporate-Governance-Berichts
der Gesellschaft auf Seiten […] des Geschäftsberichts abgedruckt ist. Dieses
System ist Gegenstand des nachfolgenden Beschlussvorschlags.
„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu billigen.“