TOP [...]: Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung am [Datum] enden turnusgemäß die
Amtszeiten sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der
Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am [Datum]
endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Alternativ
bei Ergänzungswahlen:
Die
Aufsichtsratsmitglieder [Vorname,
Name] und [Vorname, Name] haben ihr Aufsichtsratsmandat
mit Wirkung zum [...] niedergelegt. Ferner ist das Mitglied des
Aufsichtsrats [Vorname, Name] am [...] verstorben
und damit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Der
Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die restliche Amtszeit der
ausgeschiedenen Aufsichtratsmitglieder, d. h. für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am [Datum] endende Geschäftsjahr beschließt, die
nachstehenden Personen zu wählen:
a) Herrn/Frau [Vorname, Name, Wohnort, Beruf];
Herr/Frau [...] übt folgende Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
[…].
Darüber hinaus übt Herr [...]
vergleichbare Mandate in folgenden in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen aus: [...].
b) Herrn/Frau [Vorname, Name, Wohnort, Beruf];
Herr/Frau [...] übt keine Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus.
Herr/Frau [...] übt jedoch vergleichbare
Mandate in folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus: [...].
c) Herrn/Frau [Vorname, Name, Wohnort, Beruf];
Herr/Frau
[...] übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer
Wirtschaftsunternehmen aus.
Von den
vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem
Herr/Frau […] aufgrund seines/ihres beruflichen Hintergrunds als unabhängiger
Finanzexperte i. S. d. § 100 Abs. 5 AktG.
Die
Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses.
Es ist
beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorschriften der
§§ 95 ff. AktG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1
MitbestG zusammen und besteht gem. § [...] der Satzung aus […]
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und […] Arbeitnehmervertretern.
Die
Hauptversammlung ist [nur bei mitbestimmten Gesellschaften: bei
der Wahl der Anteilseignervertreter] an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr/Frau
[...] soll im Fall seiner/ihrer Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.