Muster 122:  Anmeldung des Beschlusses und der Durchführung der vereinfachten Kapitalherabsetzung mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung

An das

Amtsgericht – Registergericht –

AG

HRB …

Wir melden zur Eintragung in das Handelsregister an:

1. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom … ist das Grundkapital in vereinfachter Form von …  um …  auf …  herabgesetzt.

2. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.

3. Das Grundkapital ist von …  um …  auf …  erhöht.

4. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

5. Die Satzung ist entsprechend geändert in § … (Höhe und Einteilung des Grundkapitals).

Wir versichern, dass das bisherige Grundkapital voll eingezahlt ist. Die neuen Aktien werden zum Kurs von … ausgegeben. Die auf jede Aktie zu leistende Einzahlung ist durch Gutschrift in Höhe von … auf das Konto der Gesellschaft bei der … erfolgt. Der eingezahlte Betrag steht zur endgültigen freien Verfügung des Vorstands der Gesellschaft. Es wurde und wird nichts zurückgezahlt. [Alternativ für Fälle des § 27 Abs. 4 AktG wie Rz. 3.388 bzgl. § 19 Abs. 5 GmbH-Fall.]

Als Anlagen überreichen wir:

1. Ausfertigung des Protokolls der Hauptversammlung vom … (UR.‑Nr. …/… des Notars …) mit Jahresabschluss … .

2. Zweitschrift des von … ausgestellten Zeichnungsscheins über die Zeichnung der … Stückaktien.

3. Vom Vorstand unterschriebenes Verzeichnis, das den Zeichner, die auf ihn entfallenden Aktien, den Ausgabebetrag und die geleisteten Zahlungen wiedergibt.

4. Berechnung der durch die Kapitalerhöhung anfallenden Kosten, die von der Gesellschaft zu tragen sind.

5. Bestätigung der … Bank, dass die genannte Einzahlung durch Gutschrift auf das Gesellschaftskonto erfolgt ist und dem Vorstand zur endgütigen freien Verfügung steht.

6. Vollständiger Wortlaut der Satzung mit Notarbescheinigung nach § 181 Abs. 1 S. 2 AktG.

…   …   (Unterschriften)

Der Vorstand   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

UR-Nr. …/…

Die vorstehenden Unterschriften der … beglaubige ich öffentlich als echt und als heute vor mir eigenhändig vollzogen. Ich habe auf das Mitwirkungsverbot nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG hingewiesen. Die Erschienenen verneinten eine Vorbefassung des Notars im Sinne dieser Vorschrift.

Berlin, den …   …, Notar L. S.