Muster 142:  Neuanmeldung Tochter-SE, dualistisches System

SE i. G. …, den …

In der Handelsregistersache

SE

Neuanmeldung –

melden wir als Gründer und Leitungsorgan sowie als Mitglieder des Aufsichtsorgans die

SE,

zur Eintragung in das Handelsregister an.

I.
Allgemeines

Die Gesellschaft wurde mit Urkunde des Notars … in … am …, UR-Nr. … errichtet.

Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in … .

Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsorgans sind bestellt

Beruf, Vorname, Name, Wohnort (als Vorsitzender)

Beruf, Vorname, Name, Wohnort (als stellvertretender Vorsitzender)

Beruf, Vorname, Name, Wohnort (als einfaches Mitglied des Aufsichtsorgans)

Alleiniges Mitglied des Leitungsorgans ist … (Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort).

II.
Ausgabe der Aktien und Zahlung der Einlagen

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 120.000 .

Es ist eingeteilt in 120.000 nennwertlose Stückaktien (Namens-Stammaktien) im Ausgabebetrag von je 1,00 .

Gründer der SE sind die ABC AG, Berlin (HRB …) und die XYZ S. A., Paris. Die ABC AG und die XYZ S. A. haben jeweils 600.000 Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlage übernommen und den Ausgabebetrag von jeweils  60.000 durch Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft mit der Nummer … bei der … Bank vollständig geleistet.

Der eingezahlte Betrag steht endgültig zur freien Verfügung des Leitungsorgans der Gesellschaft. Steuern und Gebühren sind von dem eingezahlten Betrag nicht bezahlt worden; es bestehen bis auf die Gründungskosten keine Vorbelastungen. Es wurde und wird nichts zurückgezahlt (Alternativ für Fälle des § 27 Abs. 4 AktG wie Rz. 3.107 bei § 19 Abs. 5 GmbH-Fall).

III.
Versicherung gemäß § 37 Abs. 2 AktG

Ich, …, als erstes Mitglied des Leitungsorgans, versichere, dass keine Umstände vorliegen, die meiner Bestellung nach § 76 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 AktG entgegenstehen. Ich bin weder wegen vorsätzlich begangener Straftaten bezüglich § 82 GmbHG, §§ 399 f. AktG, § 331 HGB, § 313 UmwG, § 17 PublG, Insolvenzverschleppung, §§ 283–283d, 263–264a, 265b–266a StGB oder vergleichbarer ausländischer Straftaten verurteilt worden, noch ist mir die Ausübung eines Berufs, Berufszweigs, Gewerbes oder Gewerbezweigs durch gerichtliches Urteil oder vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde untersagt worden. Durch den beglaubigenden Notar bin ich über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden.

IV.
Vertretungsbefugnis des Leitungsorgans

Abstrakte Vertretungsbefugnis:

Das Leitungsorgan besteht aus einem oder mehreren Personen. Sind mehrere Personen bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Leitungsorgans oder durch ein Mitglied des Leitungsorgans gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Ist nur ein Mitglied als Leitungsorgan bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Das Aufsichtsorgan kann einzelnen oder mehreren Mitgliedern des Leitungsorgans Alleinvertretungsbefugnis erteilen.

Konkrete Vertretungsbefugnis

vertritt die Gesellschaft stets allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter abschließen.

V.
Anlagen

Wir fügen der Anmeldung folgende Unterlagen in beglaubigter Ablichtung bei:

1. Gründungsurkunde UR-Nr. … vom … des Notars … in … mit der Errichtung der Gesellschaft, der Feststellung der Satzung, der Übernahme der Aktien durch die Gründer und der Bestellung der Mitglieder des ersten Aufsichtsorgans und des Abschlussprüfers (Anlage 1)

2. Bestätigung der … Bank vom … über die Einzahlung des vorerwähnten Betrages von 120.000 auf das genannte Konto (Anlage 2)

3. Protokoll der ersten Sitzung des Aufsichtsorgans mit dem Beschluss über die Bestellung des Leitungsorgans vom … (Anlage 3)

4. Gründungsbericht der Gründer vom … (Anlage 4)

5. Prüfungsbericht der Mitglieder des Leitungsorgans und des Aufsichtsorgans vom … (Anlage 5).

6. Liste der Mitglieder des Aufsichtsorgans (Anlage 6)

7. Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands (Anlage 7)

Wir versichern, dass bei der Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Die Erstellung eines Gründungsprüfungsberichts gemäß § 33 Abs. 2 AktG ist nicht erforderlich.

VI.
Anmeldung von Änderungen

Wir bevollmächtigen den Vorsitzenden des Aufsichtsorgans, …, etwaige vom Registergericht verlangte Änderungen der Fassung der Satzung allein vorzunehmen und anzumelden.

…   …   (Unterschriften)

Urkundenrollennummer …

Die vorstehenden, vor mir geleisteten Unterschriften von …, ausgewiesen durch ihre mit Lichtbild versehenen Personalausweise, beglaubige ich hiermit.

Ich habe das Mitwirkungsverbot nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG erläutert. Meine Frage, ob eine Vorbefassung im Sinne dieser Vorschrift vorliege, wurde verneint.

, Notar L. S.   Berlin, den …