Muster 234:  Anmeldung zum Handelsregister A (ausgliederndes einzelkaufmännisches Unternehmen)

Der eingetragene Kaufmann/die eingetragene Kauffrau haben als Inhaber des einzelkaufmännischen Handelsgeschäfts zum Handelsregister A den Umwandlungsvorgang wie folgt anzumelden:

An das Amtsgericht Charlottenburg

Handelsregister –

Hardenbergstraße 31

10623 Berlin

Az: HRA 123456 Bert Mustermann e. K.

In der Handelsregistersache Bert Mustermann e. K. (HRA 123456) wird angemeldet, dass der eingetragene Kaufmann Bert Mustermann, geb. am 14.12.1969, Berlin, gemäß den §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 153, 158 UmwG zum Stichtag … auf der Grundlage der zu diesem Stichtag erstellten Bilanz einen Teil aus seinem Vermögen zur Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma … ausgegliedert hat. Es wird versichert,0) dass die verbliebenen Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen nicht übersteigen.0)

Dieser Anmeldung werden beigefügt:0)

elektronische beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde über den Ausgliederungsbeschluss mit Spaltungsplan,0)

Gesellschaftsvertrag der neu gegründeten GmbH in elektronisch beglaubigter Abschrift,

elektronisch beglaubigte Abschrift des Bestellungsbeschlusses des Geschäftsführers,

elektronisch beglaubigte Abschrift der auf den … erstellten Stichtagsbilanz,

Sachgründungsbericht in elektronisch beglaubigter Abschrift,

Nachweis der Zuleitung des Entwurfs des Ausgliederungsplans an den Betriebsrat des ausgliedernden Rechtsträgers,0)

ggfs. weitere für die Prüfung der Kapitalaufbringung erforderliche Nachweise.

Beglaubigungsvermerk: Notarin …, Bert Mustermann (pers. Daten) –

0)Die Versicherung ist gem. § 154 UmwG zwingend erforderlich; fehlt diese, hat das Registergericht eine Handelsregistereintragung der Ausgliederung abzulehnen.

0)Text in Anlehnung an die Formulierung bei Gustavus, Handelsregister-Anmeldungen, Muster A 92 a.

0)Vgl. insoweit auch den Katalog bei Gustavus, Handelsregister-Anmeldungen, Muster A 92 a.

0)Da die Ausgliederung einen Unterfall der Spaltung darstellt, könnte man auch korrekt von dem Ausgliederungsplan statt dem Spaltungsplan sprechen; beide Formulierungsvarianten sind an dieser Stelle denkbar.

0)Dies wird bei der Ausgliederung aus dem einzelkaufmännischen Vermögen in eine GmbH in der Praxis oftmals deshalb nicht nötig sein, weil nur sehr selten bei einem ausgliedernden Einzelunternehmen ein Betriebsrat eingerichtet sein wird.