Muster 50:  Anmeldung zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern

Amtsgericht *Registergericht*

Handelsregister

*PLZ Ort*

HRA*

Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet:0)

□  Der Geschäftsführer *Vorname, Name Geburtsdatum* wurde abberufen.

□  Zum neuen Geschäftsführer wurde *Vorname Name, Geburtsdatum, Anschrift* bestellt.

Er vertritt die Vereinigung allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.0)

Der neu bestellte Geschäftsführer versichert, dass keine Umstände vorliegen, die nach Art. 19 Abs. 1 der Verordnung EWG Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen lnteressenvereinigung (EWIV) seiner Bestellung zum Geschäftsführer entgegenstehen. Ihm ist bekannt, dass nach dieser Bestimmung der EWIV-VO Geschäftsführer einer Vereinigung nicht Personen sein können, die nach dem auf sie anwendbaren Recht oder nach dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik oder aufgrund einer in einem Mitgliedstaat ergangenen oder anerkannten gerichtlichen Entscheidung oder Verwaltungsentscheidung dem Verwaltungs- oder Leitungsorgan von Gesellschaften nicht angehören dürfen oder nicht als Geschäftsführer einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung handeln dürfen. Durch einen solchen Umstand ist seine Bestellung zum Geschäftsführer nicht ausgeschlossen. Er versichert ebenso, dass er über seine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht durch den Notar0) belehrt worden ist.

Die Lage der Geschäftsräume

□  ist unverändert in *Geschäftsanschrift*

□  ist geändert und nunmehr in *Geschäftsanschrift*

Als Anlage wird beigefügt:

der Beschluss der Mitglieder der Vereinigung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

gez. …  *Unterschrift*

*Unterschriftsbeglaubigung der Geschäftsführer der EWIV in vertretungsberechtigter Zahl*0) und Eintragungsfähigkeitsbescheinigung [Muster 1]

*Übereinstimmungsvermerk der elektronischen Abschrift mit dem Papierdokument* [Muster 1]

0)Jeder der nachfolgenden Punkte kann einzeln oder zusammen mit anderen Punkten angemeldet werden.

0)Oder eine andere, von der allgemeinen Vertretungsbefugnis abweichende Vertretungsregelung.

0)Die Belehrung kann auch gesondert schriftlich und/oder durch einen beliebigen in- oder ausländischen Notar, Vertreter eines vergleichbaren rechtsberatenden Berufs oder einen Konsularbeamten erfolgen.

0)Wegen der Höchstpersönlichkeit der Versicherung zum Ausschluss der Amtsunfähigkeitsgründe muss der neu bestellte Geschäftsführer an der Anmeldung mitwirken, andernfalls muss die von ihm abgegebene Erklärung in einer gesonderten Urkunde eingereicht werden.