Muster 53:  Anmeldung einer juristischen Person

Amtsgericht *Registergericht*

Handelsregister

*PLZ Ort*

zu RegNeu (HRA)

Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet:

Durch das Gesetz über … vom … (Fundstelle) ist unter der Firma … eine Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet.

Der Geschäftsbetrieb der Körperschaft erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.

Die Körperschaft hat ihren Sitz in *Ort*.

Die Körperschaft hat zum Gegenstand: *Angabe des Unternehmensgegenstandes*

Die Vertretung der Körperschaft ist nach § … des Gesetzes (s. o.) wie folgt geregelt:

Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

Durch Beschluss des Verwaltungsrates0) ist zum Vorstand bestellt:

*Vorname Name, Geburtsdatum und Anschrift*

Er vertritt satzungsgemäß.0)

Zum Nachweis der Bestellung des Vorstandes fügen wir bei: …

Die Geschäftsräume befinden sich in *Anschrift*.

gez. …  *Unterschrift*

0) Nr. … der Urkundenrolle für …

Die vorstehende Unterschrift des …, dem Notar persönlich bekannt, auf der von mir entworfenen Anmeldung0) beglaubige ich öffentlich als echt und als heute vor mir eigenhändig vollzogen. Ich habe das Mitwirkungsverbot nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz erläutert. Meine Frage, ob eine Vorbefassung im Sinne dieser Vorschrift vorliege, wurde verneint.

Zudem habe ich die vorstehend unterschriebene Anmeldung nach § 378 Abs. 3 S. 1 FamFG auf Eintragungsfähigkeit geprüft.0)

Berlin, den …  …, Notar L. S.

Ich beglaubige hiermit die Übereinstimmung dieser elektronischen Aufzeichnung mit der mir vorliegenden Urschrift.

Berlin, den …  …, Notar

0)Oder ein anderes Bestellungsgremium.

0)Oder eine abweichende besondere Vertretungsbefugnis.

0)Neben der Möglichkeit der notariellen Unterschriftsbeglaubigung tritt bei Behörden die Möglichkeit der Erstellung von Eigenurkunden nach Maßgabe des § 34 VwVfg.

0)Vgl. Fußnote 411.

0)Eintragungsfähigkeitsbescheinigung nur dann, wenn die Anmeldung nicht vom beglaubigenden Notar entworfen worden ist.