Der … ist alleiniger Gesellschafter der am … mit notarieller Urkunde UR‑Nr. … des Notars … in … gegründeten … GmbH
– nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt.
Unter Verzicht auf sämtliche für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung geltenden Form- und Fristvorschriften beschließt … im Rahmen einer Gesellschafterversammlung Folgendes:
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird … (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift) bestellt.
Dem Geschäftsführer wird Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Berlin, den … … (Unterschrift)